…Immobilien (Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne) bleiben dabei außer Ansatz, wenn das jeweilige DBA hinsichtlich der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Lagestaat das Besteuerungsrecht zuweist und die Befreiungsmethode vorsieht oder die Einkünfte dieser Immobilie aufgrund einer Maßnahme gemäß § 48 BAO von der Besteuerung ausgenommen sind (siehe Rz…
…Besteuerung ausgenommen sind. Die Ermittlung der nach der derzeitigen Rechtsauslegung erforderlichen Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die…
…23 Abs. 1 lit. a) und lit. d) regeln auf österreichischer Seite die Befreiungsmethode unter Progressionsvorbehalt und gelangen nur insoweit zur Anwendung, als die Einkünfte "nach diesem Abkommen" im anderen Vertragsstaat (Belarus) besteuert werden dürfen. Wird die in Art. 13 DBA vorgesehene Verteilungsnorm aufgrund der…
…Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der den im Ausland erbrachten Arbeitsleistungen zuzurechnen ist, - genauso wie das laufende Entgelt - in Österreich von der Lohnbesteuerung freizustellen (bei DBA mit Befreiungsmethode). Wenn es die österreichische Konzerngesellschaft hierbei unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die jeweilige ausländische Konzerngesellschaft weiterzubelasten…
…Investments (aufgeteilt nach Staaten, mit denen nach dem jeweiligen DBA die Anrechnungsmethode und Staaten, mit denen nach dem jeweiligen DBA die Befreiungsmethode zur Anwendung kommt) der einzelnen REITs zu erfolgen. Dabei ist die Aufteilung nicht nach der Anzahl der Immobilien, sondern nach dem Wertverhältnis der…
…Verhältnismäßigkeit der Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu achten sein (EAS 1893, EAS 2114). Rz 315: Wird mit dem ausländischen Betriebsstättenstaat die Doppelbesteuerung nach der Befreiungsmethode beseitigt (sei es auf Grund eines DBA oder der Doppelbesteuerungsverordnung), ist aus der inländischen Besteuerungsgrundlage der darin nach österreichischem Recht ermittelte…
…5 KStG 1988) vor, kommt es zu einem Methodenwechsel von der Befreiungsmethode zur Anrechnungsmethode (im Detail siehe KStR 2013 Rz 1228 ff; zu Erleichterungen für Investmentfonds siehe KStR 2013 Rz 1242). Dividenden aus anderen Beteiligungen sind steuerpflichtig. Wurde für ausländische Dividenden vor Ausschüttung an den…
…natürlichen Personen siehe Rz 284 ff. Zu beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen siehe Rz 329 ff. Zu juristischen Personen siehe Rz 332 ff. Bei Immobilienfonds deren Immobilien sich ausschließlich in Staaten befinden, die mit Österreich ein DBA mit Befreiungsmethode abgeschlossen haben, sind Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne steuerfrei…