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GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.2.2.9. Elektrisch angetriebene KraftfahrzeugeEmissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992) Rz 1419: Mit Abgabenänderungsgesetz 2022, BGBl. I Nr. 108/2022 (Rechtslage seit 1. Jänner 2023), wurde die Befreiungsbestimmung in § 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992 inhaltlich an § 3 Abs…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3. Konzerninterner Leistungsverkehr 1.3.1. Warenlieferungen 1.3.1.1. Produktionsgesellschaften Rz 79: Bei der Prüfung, ob die von einer Produktionsgesellschaft für konzerninterne Warenlieferungen in Rechnung gestellten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen, ist im Rahmen der Funktionsanalyse festzustellen, ob die Produktion nach der Grundform…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…

GebR 2025 Rz 1364–137027.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.4.2. Urheberrechtliche und leistungsschutzrechtliche Nutzungsverträge sowie Patent-, Marken- und Musterlizenzverträge Rz 1364: Als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz gilt die natürliche Person, die das Werk geschaffen hat. Auch Computerprogramme können Werke im Sinn des Urheberrechtsgesetzes sein, wenn sie das Ergebnis einer eigenen geistigen…

GebR 2025 Rz 1458–146727.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.2. Abgrenzung zum Bestandvertrag Rz 1458: Die Bezeichnung als "Nutzungsvertrag" gibt keinen Aufschluss darüber, ob ein Bestandvertrag gemäß § 33 TP 5 GebG oder eine Dienstbarkeit gemäß § 33 TP 9 GebG vorliegt. Rz 1459: Folgende Begrifflichkeiten können für die Einräumung einer Dienstbarkeit sprechen: "Erlaubnis…

GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) Rz 1404: Steuerbefreit sind Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen verwendet werden. C.2.2.3.1. Probefahrtkennzeichen Rz 1405: Probefahrten (§ 45 Abs. 1 KFG 1967) mit nicht zum…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen Rz 143: Gemäß § 3 Abs. 3 Z 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 3 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30…

GebR 2025 Rz 1349–135227.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…

GebR 2025 Rz 1468–147027.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…