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5 Treffer643 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 109–122A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die dazu dienen, Personen mit Behinderungen z.B. zu einerTherapiewerkstätten, Kranken- oder Kuranstalten zu befördern, in welcher die Personen eine KrankenbehandlungKranken- oder Heilbehandlung (z.B. Physiotherapie oder Ergotherapie) erhalten, dienen der Krankenbeförderung und können daher für die Befreiung für Krankenbeförderung herangezogen werden. A.3.2…

KfzBStR 2021 Rz 456–457B.1.5. Inlandsbegriff
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Mittelberg oder Jungholz befördert oder versendet wurde, beispielweise durch folgende Dokumente erbracht werden: Eine Durchschrift oder Abschrift der Rechnung; Einen handelsüblichen Beleg, aus welchem sich der Bestimmungsort ergibt (insbesondere Lieferschein); Eine Empfangsbestätigung des Abnehmers oder seines Beauftragten oder in den Fällen der Beförderung des Gegenstandes…

KfzBStR 2021 Rz 559–564B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Omnibusse (ab insgesamt zehn Personen inkl. Fahrer). Diese werden unter die Position 8702 eingereiht. Unter Position 8703 fallen hauptsächlich zur Beförderung von Personen (höchstens neun Personen inkl. Fahrer) gebaute Kraftfahrzeuge. Beispiel: Kleinbusse (der Beschaffenheit nach gebaut für maximal neun Personen inkl. Fahrer) tarifieren nach 8703…

KfzBStR 2021 Rz 576–580B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Geräte, Saatgut, Düngemittel usw. zu befördern [Anmerkung 2 zu Kapitel 87 der Kombinierten Nomenklatur]. Die Untergliederungen der Position 8701 erwähnen konkret Einachsschlepper, Sattel-Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Acker- und Forstschlepper. Klassische Traktoren mit geringer Höchstgeschwindigkeit und deutlich unterschiedlicher Reifengröße auf Vorder- und Hinterachse fallen jedenfalls unter…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Unternehmer der Nachweis gelingt, dass die materiellen Voraussetzungen der Steuerfreiheit zweifelsfrei vorliegen. Die nachträgliche Erstellung von Dokumenten kann die Beweiskraft des Nachweises in Frage stellen. Ob der Nachweis der Beförderung erbracht ist, ist eine Frage der Beweiswürdigung (vgl. VwGH 27.11.2014, 2012/15/0192…