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4 Treffer353 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…die für die ausländischen Steuerbehörden unerlässlich sind. Werden mehrere Verpflichtungen verletzt, so ist gemäß § 21 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG, BGBl. Nr. 129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sich ein meldendes Finanzinstitut nicht dafür entscheidet, sich auf einen geprüften Jahresabschluss zu verlassen, um den Status des Kontoinhabers zu bestimmen, ist es für das meldende Finanzinstitut nicht erforderlich, den Jahresabschluss nur deshalb unabhängig zu prüfen, weil es auch im Zuge der Kontoeröffnung oder eines…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ob ein Rechtsträger der Meldepflicht unterliegt, überprüft das Finanzinstitut die ihm vorliegenden Informationen, welche es zu aufsichtsrechtlichen Zwecken oder für die Kundenbetreuung verwahrt (einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche [AML/KYC] erhobenen Informationen), nach Hinweisen auf die Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…en) des Kontoinhabers festzustellen. Kann das meldende Finanzinstitut bis zu diesem Datum keine Selbstauskunft und keine neuen Belege beschaffen, muss es die Suche in den elektronischen Datensätzen (§§ 12 bis 16 GMSG) durchführen. Beispiel: Ein Finanzinstitut hat sich bei der Überprüfung eines bestehenden Kontos auf die…