AlleRichtlinien1Erlässe & Informationen1EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
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2025-0.842.923Bausparprämie 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.842.92322.10.2025
Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2026 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024
…1988 ist das selbe Finanzamt zuständig wie für die Auszahlung und Rückforderung der Forschungsprämie. 3.1.10. Erstattungen und Abgeltungen im EStG 1988 Rz 108: Für die pauschale Erstattung der Einkommensteuer als "Bausparprämie" im Wege der Bausparkasse ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 108 Abs…