RIS AI
7 Treffer333 msnur geltende Fassungen
2025-0.842.923Bausparprämie 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.842.92322.10.2025

Gemäß § 108 Abs. 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2026 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…BGBl. I Nr. 70/2002 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2014; Bauspareinlagen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Bausparkassengesetzes - BSpG, BGBl. I Nr. 532/1993 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 184107/20132017; Immobilienfonds im Sinne des § 1…

GebR 2025 Rz 1601–161127.10.5. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abs. 2 Z 2 GebG Zessionen von Forderungen zwischen Kreditinstituten, der Oesterreichischen Nationalbank und den Bausparkassen Zessionen von Forderungen gegen Gebietskörperschaften zwischen Kreditinstituten, der Oesterreichischen Nationalbank und den Bausparkassen einerseits und Versicherungsunternehmen oder Pensionskassen iSd Pensionskassengesetzes andererseits; den Kreditinstituten stehen ausländische Kreditinstitute und Finanzinstitute gleich…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Wege der Bausparkasse ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 108 Abs. 5 zweiter und dritter Satz EStG 1988 sowie Verordnung betreffend Bausparen, BGBl. II Nr. 296/2005 idF BGBl. II Nr. 579/2020). Die Rückforderung von zu Unrecht erstatteter Einkommensteuer erfolgt, indem die Bausparkasse vom…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…als § 108 EStG 1988 anwendbar ist und der prämienwirksame Beitrag pro Jahr nicht überschritten wird. Rz 101: Sollte eine Bausparkasse vor der Konkretisierung in Rz 100 davon ausgegangen sein, nur ausgenommene Konten zu führen und deshalb im Sinne von Rz 72 für die Eröffnung eines…

GebR 2025 Rz 1118–113016. Gebührenbefreiungen (§ 20 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Oesterreichischen Nationalbank, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen oder Bausparkassen abgeschlossen werden müssen; es sind auch Nebengeschäfte zu mit Privatpersonen abgeschlossenen Hauptgeschäften gebührenfrei. Rz 1122: Ein Nebengeschäft ist auch dann gebührenfrei, wenn über das Hauptgeschäft keine Urkunde errichtet wird. Rz 1123: Das Ausmaß der Besicherung (Problem einer allfälligen…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG hinsichtlich einer einzubehaltenden Kapitalertragsteuer (§ 95 Abs. 1 EStG 1988) die Erstattung von Einkommensteuer an Bausparkassen (§ 108 Abs. 5 EStG 1988) die Erstattung von Einkommensteuer an Rechtsträger einer prämienbegünstigten Pensionsvorsorge (§ 108a Abs. 4 und Abs…