AlleRichtlinien1Erlässe & Informationen1EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer531 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 143–1518.1.2. Begünstigung für die Verwendung der Funktion E-ID (§ 11 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
… 4 Abs. 1 E-GovG dient die Funktion E-ID dem Nachweis der eindeutigen Identität eines Einschreiters und der Authentizität des elektronisch gestellten Anbringens in Verfahren, für die ein Verantwortlicher des öffentlichen Bereichs eine für den Einsatz der Funktion E-ID taugliche technische Umgebung eingerichtet…
2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026
…Übersetzung in die deutsche Sprache beigelegt wird. Die Authentizität der ausländischen Bestätigung muss überprüfbar und verifizierbar sein (zB durch Kontrolle eines Überprüfungscodes auf der Website der ausländischen Steuerverwaltung oder durch Einscannen eines auf der Bestätigung angebrachten QR-Codes). Eine Überbeglaubigung oder Apostille ist nicht erforderlich…