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8 Treffer307 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 750–762B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…da dieser die Bescheinigung bezüglich der Steuerbefreiung gemäß § 4 Abs. 3 Z 9 VersStG 1953 vorlegen muss. Rz 759: Abgabenschuldner bei fiktiver Zulassung Bei der fiktiven erstmaligen Zulassung (siehe Rz 36 bis 64 sowie Rz 444) ist jene Person als Abgabenschuldner für die Normverbrauchsabgabe heranzuziehen…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Die Einfuhrpapiere enthalten eine von der Zollbehörde akzeptierte Einreihung mit dem KN-Code 8704. Das Kraftfahrzeug wurde unverändert nach Österreich verbracht und wird als Lkw zugelassen. Diese zollrechtliche Einreihung ist für die normverbrauchsabgaberechtliche Einreihung bindend. Rz 540: Die Bindungswirkung besteht im Rahmen der Gültigkeitsdauer der…

2020-0.662.649Verständigungsvereinbarung zur Umsetzung von Artikel 25 Absatz 5 des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Schlussprotokoll
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2020-0.662.64912.11.2020

…angegeben, des höchsten aufgrund des Abkommens erhobenen Steuersatzes zu beschränken. Konnten die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in einem Fall keine Verständigungslösung über eine Frage betreffend die Voraussetzungen für die Anwendung einer Bestimmung des Abkommens erzielen (im Folgenden als Schwellenfrage bezeichnet), wie zum Beispiel darüber, ob…

KfzBStR 2021 Rz 1470–1472C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…

VPR 2021 Rz 50–561.2.2. Fragen zur Methodenanwendung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Forderungsausfälle und die Marktentwicklung nur kommissionärsähnliche Risiken trägt) oder Funktionen als bloßer Lohnfertiger (Rz 80). Rz 56: Einem Unternehmen, das über die zur Durchführung von Geschäften wesentlichen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter verfügt, das die für den Unternehmenserfolg entscheidenden Funktionen ausübt und das die wesentlichen Risiken…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Finanzamtes für Großbetriebe um einen Bereich, der nicht (zur Gänze) unter den Begriff "Abgabenerhebung" bei den in § 61 Abs. 1 BAO angeführten Abgabepflichtigen fallen würde, nämlich die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer beim Empfänger der Kapitalerträge. Gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 ist in bestimmten Fällen die…

KfzBStR 2021 Rz 1730–1746D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…wenn die Steuer für den Anmeldungszeitraum November spätestens am darauffolgenden 15. Dezember selbst berechnet und bis zu diesem Tag in der selbstberechneten Höhe entrichtet wird. D.6.2. Jahressteuererklärung Rz 1743: Der Versicherer oder der Bevollmächtigte hat bis zum 30. April eine Jahressteuererklärung für das…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…möchte als IOSS-Vertreter für mehrere Unternehmer tätig werden. Nachdem er den hierfür notwendigen Registrierungsantrag über das IOSS-Portal geschickt hat, hat das Finanzamt Österreich über seine Zulassung als IOSS-Vertreter und seine Registrierung zum IOSS zu entscheiden. Hinsichtlich der vertretenen Unternehmer ist jeweils die…