7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…
…daher § 94 Z 2 EStG 1988 nicht zur Anwendung kommen kann. 7.4.1.2.3.2. Ausschüttungen an inländische Anteilinhaber bei Anteilen auf einem ausländischen Depot Rz 567: Ein inländischer Anteilinhaber eines ausländischen Investmentfonds, der seine Anteilscheine bei einer ausländischen depotführenden Stelle gelagert hat…
…Abs. 4 OECD-MA qualifiziert werden. Der Ansässigkeitsstaat des Investors hat die Einkünfte zu befreien oder die österreichische Steuer anzurechnen. 7.4.3.2.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische Anteilinhaber Rz 593: § 40 ImmoInvFG kommt gemäß § 42 ImmoInvFG auch für ausländische Fonds zur Anwendung…
…durch Fremdkapital bei der A-GmbH keine Rolle; der laufende Personal- und Sachaufwand wird aus dem laufenden Cashflow finanziert. Die A-GmbH plant außerdem kurzfristig keine größeren Investitionen oder Ausschüttungen an die Anteilseigner, für die Barmittel erforderlich wären. Cash-Pool-Betreiber ist die konzerninterne Finanzierungsgesellschaft…
…steuerliche Zwecke Rz 156: Für steuerliche Zwecke ist zu unterscheiden zwischen Meldefonds, für die deren steuerlicher Vertreter die für die ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten für die Ausschüttung und die ausschüttungsgleichen Erträge an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) zur Veröffentlichung meldet (genauer Inhalt und Umfang…
…Grundstücks-Kapitalgesellschaft Körperschaftsteuersubjekt und körperschaftsteuerpflichtig. Derartige Ausschüttungen an einen inländischen Immobilienfonds aus einer Grundstücks-Gesellschaft iSd §§ 23 ff ImmoInvFG sind KESt-befreit, soweit die Ausschüttungen auf Veräußerungsgewinne aus Immobilienveräußerungen zurückzuführen sind (siehe EStR 2000 Rz 7774). Die Wertschwankungen der Immobilien (Aufwertungsgewinne bzw. -verluste aufgrund von…
…die Befreiung nach § 94 Z 10 EStG 1988 stützen. Ausschüttungen ausländischer Beteiligungen an die Kapitalgesellschaft können daher ohne weitere Voraussetzungen KESt-frei belassen werden. 7.1.1.1.3. Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften Rz 515: Handelt es sich bei der Kapitalgesellschaft um eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gemäß § 6b KStG 1988…
…Ausschüttungen an ausländische Anteilinhaber mit Depot im Inland Rz 549: Ausschüttungen inländischer Investmentfonds an ausländische Anteilinhaber sind DBA-rechtlich als Dividenden iSd Art. 10 OECD-MA oder Zinsen iSd Art. 11 OECD-MA zu qualifizieren, abhängig davon, welche Einkünfte auf Ebene der Investmentfonds der Ausschüttung…
…ausschüttungsgleichen Erträgen bzw. den Ausschüttungen Anteile an (Stück)Zinsen inländischer Schuldner im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 450: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen…
…Verluste gemäß § 14 Abs. 2 ImmoInvFG inklusive der Wertschwankungen direkt dem Immobilienfonds zuzurechnen (vgl. Rz 392). Ausschüttungen solcher Grundstücksgesellschaften an den Fonds sind daher erfolgsneutral. Eine Besteuerung solcher Einkünfte erfolgt auf der Ebene der Anteilinhaber, als ausschüttungsgleiche Erträge iSd § 40 ImmoInvFG (vgl. Rz 393 f…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
…ist für steuerliche Zwecke für inländische und ausländische Immobilienfonds zu unterscheiden zwischen Meldefonds, für die deren steuerlicher Vertreter die für die ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) zur Veröffentlichung meldet (genauer Inhalt und Umfang…
…Vorliegen einer verdeckten Ausschüttung an die Muttergesellschaft zu prüfen (Rz 514). Denn wendet eine Kapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vermögensvorteil zu und liegt die Veranlassung hierfür nicht in Leistungsbeziehungen zwischen den Gesellschaften, sondern in der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung, so liegt einerseits eine Gewinnausschüttung an die gemeinsame Muttergesellschaft…
…erfolgt in der Weise, dass bereits bei Auszahlung der Dividende an den Investmentfonds durch die Schuldnerin der Kapitalerträge (ausschüttende Kapitalgesellschaft) Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 einzubehalten ist, während die spätere Ausschüttung der Dividende vom Investmentfonds an den Anteilinhaber gemäß § 94 Z…
…EStG 1988. Zu beachten ist, dass inländische Dividenden bereits bei Ausschüttung an den Investmentfonds der Kapitalertragsteuer unterliegen und die Ausschüttung durch den Investmentfonds an den Anleger gemäß § 94 Z 11 EStG 1988 vom Kapitalertragsteuerabzug befreit ist (indirekte Endbesteuerung). 3.1.1.3.3.2. Ausgeschüttete…
…die Ausschüttungen gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. 3.1.1.4.2.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 207: Die unter Anwendung des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 im Schätzungsweg ermittelten ausschüttungsgleichen Erträge gelten als zum 31.12. eines Kalenderjahres an den…
…| 31.12.2016 | 40 Euro | 31.12.2017 | 46 Euro Der Fondsanteil wird am 21.8.2018 um 52 Euro veräußert. Die Ausschüttungen unterliegen bei deren Zufluss dem Kapitalertragsteuerabzug und sind damit abschließend besteuert. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten mit 31.12…
4.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen 4.1.1.2.1. Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2…
4.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds 4.1.1.3.1. Allgemeines Rz 408: Nach § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten die ausschüttungsgleichen Erträge (siehe Rz 393) mit Auszahlung der Kapitalertragsteuer als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Erfolgt keine Auszahlung…
…Veräußerungsgewinne vor 2016 waren unter der Kennzahl 865 einzutragen. Beispiel zum Übergangszeitraum: Anschaffungsdatum: 15.4.2011 Anschaffungskosten: Euro 31,50 je Fondsanteil zzgl. 0,5 Euro Ausgabeaufschlag. Fondsgeschäftsjahresende: 30.6. Ausschüttungen je Fondsanteil: 29.9.2011: 1,7 Euro, 4.10.2012: 2,8 Euro…