Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…
1.3.7. Einzelfragen 1.3.7.1. Aufteilung des Währungsrisikos Rz 192: Werden von einem inländischen Hersteller die produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an seine US-Vertriebstochtergesellschaft geliefert, deren Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall…