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961 Treffer342 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…staatlichen Stelle geführt oder genehmigt wird, Informationen, die an anerkannten Wertpapiermärkten veröffentlicht werden, Öffentlich verfügbare Klassifikationen hinsichtlich des Kontoinhabers aufgrund eines standardisierten Branchenkodierungssystems. Im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlich zugänglicher Informationen wird vom meldenden Finanzinstitut erwartet, die Art der verwendeten Information und das Abfragedatum festzuhalten…

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Plausibilität einer Selbstauskunft kann das meldende Finanzinstitut etwa dann nicht ausgehen, wenn diese keine Steueridentifikationsnummer enthält, der Staat der steuerlichen Ansässigkeit jedoch an alle ansässige Personen solche Nummern ausgibt. Es ist hingegen nicht notwendig, dass ein meldendes Finanzinstitut das Format oder eine andere Spezifikation einer…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…wenn einer oder mehrere seiner Treuhänder in diesem teilnehmenden Staat ansässig sind, es sei denn, der Trust meldet alle meldepflichtigen Informationen über von dem Trust geführte meldepflichtige Konten an einen anderen teilnehmenden Staat, weil er in diesem anderen teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist (§ 55 Abs…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…sich in den Unterlagen des Finanzinstituts befindet, aktuell ist, wenn Nachrichten an diese Adresse als nicht zustellbar retourniert werden (Sec. III Rz 9 CRS-Kommentar). Das meldende Finanzinstitut kann eine meldepflichtige Person jedenfalls als in einem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Adresse liegt…

GMSR Rz 81–8212. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

12. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG) 12.1. Kontoinhaber (§ 96 GMSG) Rz 81: Der gemeinsame Meldestandard sieht vor, dass ein meldendes Finanzinstitut im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten festzustellen hat, in welchem Staat der Kontoinhaber ansässig ist. Stellt das meldende Finanzinstitut fest, dass der Kontoinhaber in…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…es hinsichtlich eines Kontos mehrere meldepflichtige Personen, die Kontoinhaber sind, dann ist jeweils der gesamte Saldo oder Betrag für jede meldepflichtige Person zu melden, der an diese gezahlt oder dieser gutgeschrieben wird. Vergleichbares gilt ebenso in folgenden Fällen (vgl. Sec. I Rz 13 CRS-Kommentar)…

GMSR Rz 43–467. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…

GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

15. Zweifelsfragen Rz 97: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…für oder im Auftrag dieses Kunden Anlageberatung erbringt oder Vermögenswerte verwaltet (siehe auch Sec. VIII Rz 60 CRS-Kommentar). Zur Verhinderung von Umgehungen gelten ungeachtet dessen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an einem solchen Finanzinstitut sehr wohl als Finanzkonto, wenn die Beteiligungskategorie zur Vermeidung der Meldepflicht iSd §…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Meldepflichtiges Konto (§ 7 GMSG) Rz 7: Ein Konto gilt ab dem Tag als meldepflichtiges Konto, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die Informationen in Bezug auf ein meldepflichtiges Konto jährlich in…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 3 GMSG. Als Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers gilt im Allgemeinen der Ort, an dem sich seine tatsächliche Geschäftsleitung befindet. Die Adresse des Finanzinstituts, bei dem der Rechtsträger ein Konto führt, ein Postfach oder eine reine Postadresse, ist nicht…

BMF-010221/0792-VI/8/2013Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen Österreich und Deutschland zur Neugestaltung der verwaltungsbehördlichen Zusammenarbeit im Bereich des Informationsaustauschs in Steuersachen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0792-VI/8/201314.02.2014

Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…

GMSR Rz 37–385.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 553: Veranlagen ausländische Investmentfonds iSd § 188 InvFG 2011 die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Investmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der dem Investmentfonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 67 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011) ist jedenfalls ein AIF iSd AIFMG. Die Voraussetzungen an einen AIF sind sehr weit definiert; es ist daher weder eine Investition in Wertpapiere noch die Einhaltung des Grundsatzes der Risikostreuung erforderlich. Rz 76: Ein AIF iSd AIFMG ist…

GMSR Rz 39–426. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

6. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG) 6.1. Allgemeines Rz 39: Wenn von Neukonten von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren…

GMSR Rz 7210.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Dabei können folgende Faktoren für ein geringes Risiko berücksichtigt werden: das Konto unterliegt staatlicher Regelung; das Konto ist steuerlich begünstigt; hinsichtlich des Kontos werden Informationen an die Steuerbehörden übermittelt; Beiträge oder verbundene Steuervergünstigungen sind beschränkt; das Konto dient entsprechend vordefinierten sowie beschränkten Servicezwecken für Kunden…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2.3.1. Ausschüttungen an ausländische Anteilinhaber bei Anteilen auf einem inländischen Depot Rz 565: Liegen die ausländischen Investmentfondsanteile eines ausländischen Anteilinhabers bei einer inländischen depotführenden Stelle, so ist im Falle von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen des ausländischen Investmentfonds das inländische Kreditinstitut gemäß § 95 Abs…

GMSR Rz 73–7711. Der Begriff "meldepflichtiges Konto" (§§ 88 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Person (§ 89 GMSG) Rz 74: Der Ausdruck "meldepflichtige Person" bedeutet eine Person eines teilnehmenden Staates. Ausgenommen davon sind Kapitalgesellschaften, deren Aktien regelmäßig an einer oder mehreren anerkannten Wertpapierbörsen gehandelt werden (§ 89 Z 1 GMSG), Kapitalgesellschaften, die ein verbundener Rechtsträger einer Kapitalgesellschaft nach Z 1 sind (…