…staatlichen Stelle geführt oder genehmigt wird, Informationen, die an anerkannten Wertpapiermärkten veröffentlicht werden, Öffentlich verfügbare Klassifikationen hinsichtlich des Kontoinhabers aufgrund eines standardisierten Branchenkodierungssystems. Im Zusammenhang mit der Verwendung öffentlich zugänglicher Informationen wird vom meldenden Finanzinstitut erwartet, die Art der verwendeten Information und das Abfragedatum festzuhalten…
…Plausibilität einer Selbstauskunft kann das meldende Finanzinstitut etwa dann nicht ausgehen, wenn diese keine Steueridentifikationsnummer enthält, der Staat der steuerlichen Ansässigkeit jedoch an alle ansässige Personen solche Nummern ausgibt. Es ist hingegen nicht notwendig, dass ein meldendes Finanzinstitut das Format oder eine andere Spezifikation einer…
…wenn einer oder mehrere seiner Treuhänder in diesem teilnehmenden Staat ansässig sind, es sei denn, der Trust meldet alle meldepflichtigen Informationen über von dem Trust geführte meldepflichtige Konten an einen anderen teilnehmenden Staat, weil er in diesem anderen teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist (§ 55 Abs…
…sich in den Unterlagen des Finanzinstituts befindet, aktuell ist, wenn Nachrichten an diese Adresse als nicht zustellbar retourniert werden (Sec. III Rz 9 CRS-Kommentar). Das meldende Finanzinstitut kann eine meldepflichtige Person jedenfalls als in einem Staat steuerlich ansässig behandeln, in dem die Adresse liegt…
12. Sonstige Begriffsbestimmungen (§§ 96 bis 106 GMSG) 12.1. Kontoinhaber (§ 96 GMSG) Rz 81: Der gemeinsame Meldestandard sieht vor, dass ein meldendes Finanzinstitut im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten festzustellen hat, in welchem Staat der Kontoinhaber ansässig ist. Stellt das meldende Finanzinstitut fest, dass der Kontoinhaber in…
…es hinsichtlich eines Kontos mehrere meldepflichtige Personen, die Kontoinhaber sind, dann ist jeweils der gesamte Saldo oder Betrag für jede meldepflichtige Person zu melden, der an diese gezahlt oder dieser gutgeschrieben wird. Vergleichbares gilt ebenso in folgenden Fällen (vgl. Sec. I Rz 13 CRS-Kommentar)…
7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…
15. Zweifelsfragen Rz 97: Die Oesterreichische Entwicklungsbank AG (OeEB), die Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) und Wohnbaubanken im Sinne des Bundesgesetzes über steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaus, BGBl. Nr. 253/1993 idF BGBl. I Nr. 162/2001 sind ungeachtet ihrer…
…für oder im Auftrag dieses Kunden Anlageberatung erbringt oder Vermögenswerte verwaltet (siehe auch Sec. VIII Rz 60 CRS-Kommentar). Zur Verhinderung von Umgehungen gelten ungeachtet dessen Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an einem solchen Finanzinstitut sehr wohl als Finanzkonto, wenn die Beteiligungskategorie zur Vermeidung der Meldepflicht iSd §…
…Meldepflichtiges Konto (§ 7 GMSG) Rz 7: Ein Konto gilt ab dem Tag als meldepflichtiges Konto, an dem es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen die Informationen in Bezug auf ein meldepflichtiges Konto jährlich in…
…Beleg nach § 101 Abs. 1 Z 3 GMSG. Als Adresse des Hauptsitzes des Rechtsträgers gilt im Allgemeinen der Ort, an dem sich seine tatsächliche Geschäftsleitung befindet. Die Adresse des Finanzinstituts, bei dem der Rechtsträger ein Konto führt, ein Postfach oder eine reine Postadresse, ist nicht…
Konsultationsvereinbarung vom 6. November 2013 zwischen dem Bundesministerium für Finanzen der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 15 Absatz 1 des Vertrags vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in…
5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…
…Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 553: Veranlagen ausländische Investmentfonds iSd § 188 InvFG 2011 die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Investmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der dem Investmentfonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge…
… 67 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011) ist jedenfalls ein AIF iSd AIFMG. Die Voraussetzungen an einen AIF sind sehr weit definiert; es ist daher weder eine Investition in Wertpapiere noch die Einhaltung des Grundsatzes der Risikostreuung erforderlich. Rz 76: Ein AIF iSd AIFMG ist…
6. Sorgfaltspflichten bei Neukonten von Rechtsträgern (§§ 43 bis 46 GMSG, § 86 GMSG) 6.1. Allgemeines Rz 39: Wenn von Neukonten von Rechtsträgern gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber ein Rechtsträger oder mehrere Rechtsträger sind. 6.2. Überprüfungsverfahren (§ 44 GMSG) Rz 40: Die Verfahren…
…Dabei können folgende Faktoren für ein geringes Risiko berücksichtigt werden: das Konto unterliegt staatlicher Regelung; das Konto ist steuerlich begünstigt; hinsichtlich des Kontos werden Informationen an die Steuerbehörden übermittelt; Beiträge oder verbundene Steuervergünstigungen sind beschränkt; das Konto dient entsprechend vordefinierten sowie beschränkten Servicezwecken für Kunden…
10.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto…
…2.3.1. Ausschüttungen an ausländische Anteilinhaber bei Anteilen auf einem inländischen Depot Rz 565: Liegen die ausländischen Investmentfondsanteile eines ausländischen Anteilinhabers bei einer inländischen depotführenden Stelle, so ist im Falle von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen des ausländischen Investmentfonds das inländische Kreditinstitut gemäß § 95 Abs…
…Person (§ 89 GMSG) Rz 74: Der Ausdruck "meldepflichtige Person" bedeutet eine Person eines teilnehmenden Staates. Ausgenommen davon sind Kapitalgesellschaften, deren Aktien regelmäßig an einer oder mehreren anerkannten Wertpapierbörsen gehandelt werden (§ 89 Z 1 GMSG), Kapitalgesellschaften, die ein verbundener Rechtsträger einer Kapitalgesellschaft nach Z 1 sind (…