RIS AI
4 Treffer336 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Fremdvergleichsgrundsatzes bietet (Z 8.28 OECD-VPL). Da der Wert des relativen Anteils jedes KVV-Teilnehmers an den Beiträgen seinem Anteil an den erwarteten Vorteilen entsprechen muss, können Ausgleichszahlungen erforderlich sein, um diese Übereinstimmung zu erzielen. Die Beiträge und die erwarteten Vorteile sind immer über…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…verbleibenden KVV-Teilnehmern keine Werte entzieht (Hinweis auf Z 8.47 OECD-VPL). Rz 175: Soweit nach Austritt eines KVV-Teilnehmers das bisher Geschaffene nur den verbleibenden Teilnehmern zugutekommt, kann eine Ausgleichszahlung an den ausscheidenden KVV-Teilnehmer erforderlich sein. Dies ist immer dann der Fall…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…