3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…
…Fremdvergleichsgrundsatzes bietet (Z 8.28 OECD-VPL). Da der Wert des relativen Anteils jedes KVV-Teilnehmers an den Beiträgen seinem Anteil an den erwarteten Vorteilen entsprechen muss, können Ausgleichszahlungen erforderlich sein, um diese Übereinstimmung zu erzielen. Die Beiträge und die erwarteten Vorteile sind immer über…
…verbleibenden KVV-Teilnehmern keine Werte entzieht (Hinweis auf Z 8.47 OECD-VPL). Rz 175: Soweit nach Austritt eines KVV-Teilnehmers das bisher Geschaffene nur den verbleibenden Teilnehmern zugutekommt, kann eine Ausgleichszahlung an den ausscheidenden KVV-Teilnehmer erforderlich sein. Dies ist immer dann der Fall…
B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…