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KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs Rz 1219: Der Leistungsempfänger hat den Vergütungsanspruch nicht nur dem Grunde, sondern auch der Höhe nach nachzuweisen. Als Nachweis kommt dabei alles in Betracht, was zur Feststellung der Höhe des Vergütungsanspruchs geeignet ist. Im Einzelnen können…

BMF-010221/0028-IV/8/2019Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0028-IV/8/201929.01.2019

In Hinblick auf die Neuregelung des § 240a BAO und das Erfordernis einer elektronisch abzugebenden Vorausmeldung ergeben sich Änderungen im Verfahren bei der Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen. Der Antrag zur Entlastung an der Quelle gemäß § 5 Absatz 3 DBA-Entlastungsverordnung bei Arbeitskräftegestellung soll ebenfalls…

BMF-010221/0208-IV/8/2019Änderung des Erlasses über die Rückzahlung österreichischer Abzugssteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0208-IV/8/201909.07.2019

  Absatz 6 des Erlasses des BMF vom 17. Dezember 2001, 04 0101/41-IV/4/01 idF des Erlasses des BMF vom 29. Jänner 2019, BMF-010221/0028-IV/8/2019 wird durch folgenden Absatz ersetzt: "(6) Die Steuerrückzahlung kann durch einen Rückzahlungsantrag, der…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung Rz 1264: Grundlegende Voraussetzung für die Vergütung der Normverbrauchsabgabe ist schon nach dem Wortlaut des Gesetzes, dass (überhaupt) noch ein Kraftfahrzeug vorliegt. Da ein Wrack (Vollwrack) jedenfalls nicht als Kraftfahrzeug beurteilt werden kann, besteht diesbezüglich kein…

KfzBStR 2021 Rz 432–438B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.1.3.2.5. Tageszulassung/Kurzzulassung (Rechtslage ab 1. Juli 2021) Rz 432: Nicht zum Kreis der Vorführkraftfahrzeuge gehören Kraftfahrzeuge, für welche sogenannte Tageszulassungen oder Kurzzulassungen vorgenommen werden. Zumeist wird bei diesen Zulassungen kein Kennzeichen ausgegeben, sodass sie auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden…

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe Rz 354: Überblick über die Befreiungsbestimmungen des § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage abseit 1. Juli 2021) bzw. des § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis 30. Juni…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.3.5. Ausfuhrlieferungen Rz 671: Von der Normverbrauchsabgabe befreit sind gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. gemäß § 3 Z 1 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 (Rechtslage bis…