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BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

…| 0 | Bilanzgewinn-Subkonto (= disponibel) | 8.000 | | | | 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -11.000 | +5.000 | | | -6.000 Im Jahr X4 soll der gesamte Bilanzgewinn des Jahres X3 iHv 1.000 ausgeschüttet werden…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die im Rahmen eines Betriebs unternehmerisch tätig sind (EStR 2000 Rz 5802) und daher (betriebsstättenbegründende) betriebliche Einkünfte erzielen. Typische Erscheinungsformen der Mitunternehmerschaft sind Gesellschaftsformen des Unternehmensrechts: die Offene Gesellschaft (OG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Rz 384: Bei Anwendung der DBA gelten die Regelungen für Mitunternehmerschaften…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…der Fall, wenn der Austritt eines KVV-Teilnehmers zu einer identifizierbaren und quantifizierbaren Verminderung des Werts des fortgeführten KVV führt, weil die verbleibenden KVV-Teilnehmer zB bis dahin bestehende Rechte an immateriellen Vermögenswerten, halbfertigen Arbeiten oder Kenntnissen, die im Rahmen des KVV geschaffen wurden, dem…

GMSR Rz 31–325. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten von Rechtsträgern (§§ 33 bis 42 GMSG, § 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…des Finanzinstituts und kann für alle oder jeweils für eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen. Diese Ausnahme gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gesamtkontosaldo oder -wert des betreffenden Kontos diese Wertgrenze von 250.000 US-Dollar zum letzten Tag eines…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…ist die Auflösung des Kontos zu melden. Im Fall der Auflösung muss kein Kontowert gemeldet werden (vgl. Sec. I Rz 14 CRS-Kommentar). Die Meldepflichten gemäß § 3 Abs. 3, 4 und 5 GMSG bleiben von der Kontoauflösung unberührt. Sowohl im Falle einer Kontoauflösung eines Trust…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Rechtsfolgen des § 23 Z 2 EStG 1988 zu beseitigen. Rz 395: Erhält ein in Österreich ansässiger Gesellschafter von seiner ausländischen Personengesellschaft Geschäftsführervergütungen, dann stellen sich diese als Entnahme eines Vorweggewinns dar und sind - auch wenn die Geschäftsführertätigkeit überwiegend in Österreich ausgeübt worden sein solltesoweit…

GMSR Rz 47–517.2. Alternative Verfahren für Versicherungsverträge (§ 48 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge (§ 49 GMSG) Rz 48: Ein meldendes Finanzinstitut kann davon ausgehen, dass eine begünstigte natürliche Person (mit Ausnahme des Eigentümers) eines rückkaufsfähigen Versicherungsvertrags oder eines Rentenversicherungsvertrags, die eine Todesfallleistung erhält, keine meldepflichtige Person ist und dieses Finanzkonto als ein nicht meldepflichtiges Konto…

GMSR Rz 69–7110.9. Bestehendes Konto (§§ 79, 81 und 83 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…müsste ihm bekannt sein, dass der Status eines Kontoinhabers in Bezug auf eines der Finanzkonten nicht zutreffend ist, dann ist diesem auch bekannt oder müsste ihm bekannt sein, dass der Status in Bezug auf sämtliche andere Finanzkonten des Kontoinhabers nicht zutreffend ist. Darüber hinaus muss…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

…dargelegte Rechtsansicht des BMF zur Entscheidungsfindung betreffend Einlagenrückzahlungen findet letztmalig auf sämtliche Beschlussfassungen vor dem 01.01.2016 Anwendung (zur Entscheidungsfindung für Beschlussfassungen nach dem 01.01.2016 siehe bereits Abschnitt 1.3.). 2. Bis zum Veranlagungsjahr 2016 erfolgte Verlustübernahmen im Rahmen eines Ergebnisabführungsvertrages können…

GMSR Rz 61–6410. Finanzkonten (§§ 71 bis 87 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Ausschüttungen eines Trust, der ein Finanzinstitut ist): Erhält ein Begünstigter eine freiwillige Ausschüttung in einem bestimmten Jahr, nicht aber im folgendem Jahr, so ist die fehlende Ausschüttung im zweiten Jahr nicht als Kontoschließung zu bewerten, solange der Begünstigte nicht dauerhaft von der Ausschüttung des Trust…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 244: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…von Art. 3 Abs. 2 DBA nach dem Recht des jeweiligen Anwenderstaates und unabhängig von der Behandlung der Gesellschaft im DBA-Partnerstaat zu entscheiden. Rz 378: Auf österreichischer Seite fallen ausländische Personengesellschaften nicht unter den DBA-Begriff "Gesellschaft" im Sinn von Art. 3 Abs. 1…

InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…für Shareholder Activities, die auf Ebene eines Konzernunternehmens entstehen, sind von dem Konzernunternehmen an den Anteilseigner, in dessen Interesse die Tätigkeiten erbracht werden, zu verrechnen. Rz 103: Auf dieser Grundlage werden daher beispielsweise als nicht verrechenbar einzustufen sein: a)die Kosten des Vorstands, Aufsichtsrats sowie…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…zu Lasten des Betriebsstättenergebnisses anzusetzen und können dort auch zu negativen Betriebsstätteneinkünften führen (EAS 3045). Eine (endgültige) Zuordnung von vorweggenommenem Gründungsaufwand zum Stammhausstaat ist nicht zulässig. Entsprechend ist bei abzugsfähigen Akquisitionskosten (zB Vertragserrichtungskosten, behördliche Bewilligungen, Marktanalysen, Lieferantensuche, Provisionen, Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsgutachten) bei Erwerb eines Personengesellschaftsanteils vorzugehen…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheins hat in der Beilage zur Einkommensteuererklärung E1kv unter der Kennzahl 994 zu erfolgen, Verluste werden unter Kennzahl 892 eingetragen. Bis 2015 waren die Gewinne unter der Kennzahl 865 zu erfassen. Beispiel: Anschaffung von 500 Anteilen des ausschüttenden Nichtmeldefonds "AB…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die bei Körperschaften gemäß § 10 KStG 1988 steuerbefreit sind. Diese erhöhen im Rahmen des ausschüttungsgleichen Ertrages ebenfalls den steuerlichen Buchwert. Eine daraus resultierende Teilwertabschreibung bzw. ein daraus resultierender Veräußerungsverlust ist allerdings bei Vorliegen eines unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs steuerlich gemäß § 12 Abs. 2 KStG 1988 nicht…

GMSR Rz 17–253.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…trifft auf das Konto zu. Tritt eine Änderung der Gegebenheiten ein, wird dem meldenden Finanzinstitut eine Frist bis zum Ablauf von 90 Kalendertagen zur Klärung des Meldestatus eines Kontoinhabers gewährt. Meldende Finanzinstitute müssen geeignete Kommunikationswege und Verfahren einrichten, damit sichergestellt ist, dass Kundenbetreuer bei einem…