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BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

…soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung in Folge höherer Gewalt an das Vorliegen eines außergewöhnlichen Ereignisses an (VwGH 25.03.1966…

2021-0.420.492Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.49223.06.2021

…vom 30. Dezember 2014 wird wie folgt ergänzt. 1. Der bisherige § 3 erhält die Bezeichnung als Abs. 1 und es wird folgender Abs. 2 angefügt: "(2) Liegen auf Grund von Schäden durch höhere Gewalt, die nicht bereits gemäß § 2 Abs. 1 oder 2 oder gemäß…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…1988) vor. Die Steuerbefreiung gilt auch für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Rz 43: Bei Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung sind die Einkünfte aus dem (Substanz)Nebenbetrieb in die Grenze von 55.000 € (seit der Veranlagung 2025) gemäß § 7 LuF-PauschVO 2015 nicht…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…deren Anschaffung dem Nullsteuersatz gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 unterliegt, werden insgesamt 12.000 kWh Strom produziert und wie folgt verwendet: 3.600 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für den (privaten) Eigenbedarf verwendet, 7.200 kWh (60% der gesamten produzierten Strommenge) werden…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…"Anschlussleistung" ist gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 ElWOG 2010 die für die Netznutzung an der Übergabestelle vertraglich vereinbarte Leistung. Hinsichtlich der Einheitlichkeit einer Photovoltaikanlage ist auf den Zählpunkt abzustellen (§ 5 Abs. 1 Z 3 EAG). Die Befreiung gilt sowohl für Voll- als auch Überschusseinspeisung…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…haben nicht ausgetrieben bzw. sind abgestorben. | Zusätzlich zu den nicht ausgetriebenen Knospen gemäß VSt 2 ist dürres Feinreisig vorhanden. | Mehr als ein Drittel der Knospen ist abgestorben. Zusätzlich ist ein bedeutender Anteil an dürrem Feinreisig und dürren Äste vorhanden. 7. Buche Tabelle 23…