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BMF-010224/0374-IV/8/2018Konsultationsvereinbarung vom 30. Oktober 2018 zur Auslegung von Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010224/0374-IV/8/201822.11.2018

Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall einer österreichischen Bau-GmbH an österreichische Arbeitnehmer, die in Deutschland eingesetzt sind, unterliegen gemäß Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens der österreichischen Besteuerung in dem Ausmaß, wie sie nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz und dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen…

GebR 2025 Rz 590–59510.11. Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…11.2. Höhe der Gebühr (idF BGBl. I Nr. 113/2024) Rz 592: | Antragsgebühr § 14 TP 12 Abs. 1 GebG | Z 1 | Antrag auf Ausstellung einer EU-Entsende- oder EU-Überlassungsbestätigung gemäß § 18 Abs. 12 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975…

VPR 2021 Rz 465–4703.2.3.4.6. Vorsteuergewinn (-verlust) (Anlage 1 zum VPDG, Spalte 5)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Steuern (inkl. Quellensteuern) auf von anderen Geschäftseinheiten bezogene Zahlungen, die im Staat oder Gebiet des Zahlenden als Gewinnanteile (zB Dividenden) behandelt werden, weder in Spalte 6 noch in Spalte 7 zu erfassen (OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, II.7.2). Die weiteren Ausführungen…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung gestellt. Das Kraftfahrzeug wird überwiegend - unter anderem auch für Privatfahrten - im Inland verwendet. Der Standort des Kraftfahrzeuges befindet sich im Inland, weil die Verfügungsmacht beim inländischen Alleingesellschafter der ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt. Es ergeben sich die Folgen wie…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Staat ansässig ist, mit dem der Betriebsstättenstaat kein DBA abgeschlossen hat. Rz 393: Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt dem Art. 7 DBA in gleicher Weise wie andere gewerblich tätige Personengesellschaften (siehe auch § 1 EWIV-Ausführungsgesetz iVm Art. 21 Abs. 1 VO (EWG) 2137/85).

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…Steuerabzug, dessen Rückzahlung beantragt wurde Name, Firmenname und Anschrift der österreichischen Beschäftiger (einschließlich UID-Nr.); Höhe des von den einzelnen Beschäftigern vorgenommenen Steuerabzuges, dessen Rückzahlung beantragt wird (samt Belegen); b) in Österreich lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer Name und Anschrift der Arbeitnehmer, für die in Österreich Steuerpflicht besteht…

BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…Verlegt nun der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres seine Ansässigkeit von der Grenzzone seines bisherigen Ansässigkeitsstaates Deutschland in die Grenzzone Österreichs, stimmen Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat überein. Die Grenzgängereigenschaft entfällt ab diesem Zeitpunkt. Die schädlichen Tage sind anteilig zu überprüfen. Die Tage nach Wegfall der Grenzgängereigenschaft stellen…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die tatsächliche Befähigung, über den Nutzen des Gegenstandes frei zu disponieren, dh. "ihn zu veräußern, zu belasten und ähnliches mehr" (vgl. VwGH 03.07.1980, 1289/77). Die tatsächliche Disposition durch Verwendung oder Gebrauch ist nicht erforderlich. Der Übergang muss sich tatsächlich vollziehen, er kann…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 zu berichtigen (siehe Rz 1701 bis 1708). Rz 373: Die Befreiungstatbestände in der motorbezogenen Versicherungssteuer entsprechen inhaltlich den Befreiungstatbeständen des KfzStG 1992, die sich auf Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen beziehen (siehe Rz 1401)…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…den Bestimmungen des Art. 1 UStG 1994 zu beurteilen (vgl. UStR 2000 Rz 3571 ff). Voraussetzung für das Vorliegen eines Tatbestands gemäß § 1 Z 2 NoVAG 1991 ist, dass tatbestandsmäßig ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach Art. 1 UStG 1994 gegeben ist. Der Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs…