…EAS 3415) oder der bloßen Mitbenutzungsmöglichkeit an Räumen idR nicht der Fall, weil damit keine dauerhafte Verfügungsmöglichkeit einhergeht (EAS 437, EAS 993, EAS 1613, EAS 3261, EAS 3391 mwN). Daher führt zB die bloße Mitbenutzung einer im Eigentum eines Dritten stehenden Computeranlage durch einen ausländischen…
…Einstufung im Melderegister als Hauptwohnsitz anzusehen. Rz 55: Zur§ 26 BAO Beurteilung, wer als Verwender eines auf eine juristische Person zugelassenen Kraftfahrzeuges auftritt, ist zu klären, ob die Entscheidungen über den Einsatz (die Verfügung)kommt hinsichtlich der Beurteilung des Kraftfahrzeuges die natürliche Person oder das…
…mehreren Wohnsitzen eines Menschender eine juristische Person vertritt, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass dieser die Verfügungsmöglichkeiten über das Kraftfahrzeug innehat, womit er als HauptwohnsitzVerwender anzusehen ist. Der selbständige Handelsvertreter oder geschäftsführende Gesellschafter kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, istdass der dauernde Standort des Kraftfahrzeuges im…
…Erstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet ist (dh. keiner Befreiung unterliegt) kann als oberste Muttergesellschaft im Sinne von § 2 Z 3 VPDG gelten. 3.2.2.3. Ansässigkeitsstaat Rz 437: § 2 Z 5 VPDG definiert den Ansässigkeitsstaat als jenen Staat, in dem sich der Sitz oder Ort…
…Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in der Grenzzone des einen Staates und wird er im Laufe des Kalenderjahres im anderen Staat bei mehreren Arbeitgebern in der Grenzzone tätig, sind die anfallenden schädlichen Tage zusammenzurechnen und es ist eine Jahresbetrachtung vorzunehmen. Dabei werden mehrere Zeiträume innerhalb eines Kalenderjahres…
…Einkünfte aus einer inländischen Betriebsstätte. Rz 347: Eine Besonderheit gilt im Verhältnis zur Schweiz. Das DBA-Schweiz ist aufgrund der abkommensautonomen Interpretation in einer vom österreichischen innerstaatlichen Recht abweichenden Weise auszulegen und es sind Zinsen aus einer Kaufpreisforderung, die aus der Veräußerung eines Betriebs herrühren…