RIS AI
9 Treffer330 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bei Nichtunternehmern: ein Antrag auf Sperrsetzung/Vergütung mittels Formular NOVA 2 Ausfuhrnachweis (oder Ausweiskopie des Käufers, Bestätigung einer Anmeldung im Ausland, usw.) Wertnachweis (Kaufvertrag, Fahrzeugbewertung wie z.B. Eurotax) ursprünglicher Kaufvertrag inkl. Nachweis der abgeführten Normverbrauchsabgabe Die Unterlagen können dem zuständigen Finanzamt persönlich, mittels Post…

KfzBStR 2021 Rz 1419–1426C.2.2.9. Emissionsfreie Antriebsarten (§ 2 Abs. 1 Z 9 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…emissionsfreien Antriebsarten siehe Rz 100 bis 108. C.2.2.10. Hinterlegung von Zulassungsbescheinigung und Kennzeichentafeln (§ 2 Abs. 1 Z 10 KfzStG 1992) Rz 1420: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, für welche die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichentafeln bei der Zulassungsbehörde für eine bestimmte Mindestdauer körperlich hinterlegt werden…

KfzBStR 2021 Rz 1526–1531C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…höchsten zulässigen Gesamtgewicht von 8 Tonnen. Es ist dabei zu beachten, dass die Ersatzwerte für die Berechnung gemäß § 5 Abs. 1 KfzStG 1992 wie in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Werte zu behandeln sind. C.5.4. Tageweise Berechnung Rz 1531: Zur tageweisen Berechnung siehe Rz 1480.

KfzBStR 2021 Rz 1580–1602C.7. Abgabenerhebung (vormals § 7 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer entweder das Finanzamt Österreich oder das Finanzamt für Großbetriebe zuständig. Das Finanzamt für Großbetriebe ist bei den in § 61 Abs. 1 BAO genannten Abgabepflichtigen zuständig. In den übrigen Fällen ist gemäß § 60 Abs. 1 BAO das Finanzamt Österreich zuständig. C.7…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…dass dadurch die Gültigkeit der vorangegangenen Signaturen bzw. Siegel verloren geht. Dabei ist lediglich erforderlich, dass die dafür eingesetzte IT-Anwendung (Tool) diese Funktion unterstützt. Ist das der Fall, kommt es weder zu einer Veränderung des zu signierenden Dokumentes noch der bereits angebrachten Signaturen oder…

KfzBStR 2021 Rz 1518–1525C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…hat eine Bemessungsgrundlage von 126 kW. Die Berechnung anhand des Stufentarifs ergäbe bei monatlicher Entrichtung eine monatliche Kraftfahrzeugsteuer von 92,53 Euro, weshalb die Deckelung von 80 Euro zur Anwendung kommt. Wird der Klein-Lkw mit 25. eines Monats abgemeldet, berechnet sich die Steuer für…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…auf ein konkretes Zulassungsverhältnis. Für jedes neue Zulassungsverhältnis, oder auch bei Beendigung eines bisher befreiten Zulassungsverhältnisses und neuer Anmeldung, muss ein neues Ansuchen gestellt werden, unabhängig davon, ob das Kraftfahrzeug oder der Kreis der Zulassungsbesitzer geändert wird. Dies gilt beispielsweise auch dann, wenn bei einem…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…von diesem Arbeitnehmer für Bco erbrachten Leistungen einen integralen Teil der aktiven Geschäftstätigkeit von Aco darstellen, ist Aco auch für Zwecke der Anwendung von Art. 15 Abs. 2 als Arbeitgeberin anzusehen. Beispiel b) Die in Staat C ansässige Gesellschaft Cco ist Muttergesellschaft eines internationalen Konzerns…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Fassung vom 01.10.2009, BMF-010304/0017-IV/8/2009). C.5.5.1. Krafträder Rz 1533: Für ein in einem ausländischen Zulassungsverfahren zugelassenes Kraftrad, das vorübergehend im Inland benützt wird, beträgt die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag 1,10 Euro. C…