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961 Treffer314 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 35–472.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…des öffentlichen Rechtes sind Gebietskörperschaften, Personalkörperschaften, Interessensgemeinschaften, Anstalten, Stiftungen und Fonds. 2.3.3.1.1. Gebietskörperschaften Rz 38: Gebietskörperschaften sind der Bund, die neun Bundesländer, die Gemeinden und die Gemeindeverbände nach Art. 116a B-VG. Die Gebietskörperschaft Bund ist bereits nach § 2 Z 1…

InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Geschlossene Fonds fallen in der Regel in den Anwendungsbereich des AIFMG. Die Verwalter der unter das AIFMG fallenden geschlossenen Fonds müssen in der EU niedergelassen sein und unterliegen der Registrierung oder Konzessionierung bei einer zuständigen Behörde ihres Herkunftsmitgliedstaates. Das verwaltete Vermögen eines geschlossenen Fonds wird…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ImmoInvFG), die keine Herrschaftsrechte an den im Fonds befindlichen Immobilien erlangen. Als Inhaber des Anteilscheines, bei dem es sich um ein Forderungswertpapier handelt, hat der Anleger lediglich eine schuldrechtliche Teilhabe an den Vermögenswerten des Immobilienfonds. Die Ausgabe und Verwaltung von Immobilienfonds stellt ein Bankgeschäft dar…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bzw. dessen Tätigkeit und weniger der (alternative) Investmentfonds als Produkt. Das AIFMG, welches auf der AIFM-RL beruht, enthält somit grundsätzlich kaum Regelungen für AIF. Es ist unerheblich, ob es sich bei dem von einem AIFM verwalteten AIF um einen offenen oder geschlossenen Fonds handelt…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 21 Abs. 2 und 3 KStG 1988 geregelt. Siehe dazu KStR 2013 Rz 1496 ff. Die Vornahme des KESt-Abzuges führt grundsätzlich bei beschränkt Steuerpflichtigen der "zweiten" Art zur Endbesteuerung. 3.4.3. Veräußerung von Fondsanteilen Rz 385: Die Veräußerung von Fondsanteilen, welche nach dem…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…12 KMG erklären, ob Erträge von Fonds der KESt auf Zinsen gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 unterliegen (Zinsen, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen). Wird eine solche Erklärung nicht abgegeben und werden demnach auch die inländischen (Stück)Zinsen, die in Ausschüttungen…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d (Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien) ausgenommen, wenn es ich um Immobilien eines Immobilienfonds handelt, dessen Anteile im In- oder Ausland sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht an einen unbestimmten Personenkreis angeboten werden…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rechtsvorschriften oder die Vertragsbedingungen des Fonds verstoßen; gewährleistet, dass ihr bei Geschäften, die sich auf das Vermögen des Investmentfonds beziehen, der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen übertragen wird; gewährleistet, dass die Erträge des Fonds gemäß den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und Vertragsbedingungen des Investmentfonds verwendet werden…

InvFR 2018 Rz 68–732.1.3.3.3. Pensionsinvestmentfonds als Zukunftsvorsorge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…a EStG 1988). Dafür sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Die Fondsbestimmungen und tatsächliche Veranlagungspolitik eines Pensionsinvestmentfonds haben für Vertragsabschlüsse vor dem 1. Jänner 2010 eine Veranlagung von 30% in Aktien vorzusehen; für Vertragsabschlüsse nach dem 31. Dezember 2009 und vor dem 1. August 2013 sowie für…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die Abgrenzung zwischen "normalen" AIF im Sinne des AIFMG und AIF in Immobilien auf die Definition der "Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien" im Sinne des § 14 KMG zurückzugreifen; dies entspricht der Voraussetzung des § 48 Abs. 5 Z 1 AIFMG. Ein Fonds ist demnach ein "AIF in Immobilien"…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient, und keine Genehmigung gemäß Art. 5 der OGAW-RL benötigt. Rz 75: Fehlt einem Organismus für gemeinsame Anlagen lediglich die Bewilligung gemäß Art. 5 der OGAW-RL…

InvFR 2018 Rz 24–262. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds Rz 24: Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Abschnitt ausschließlich ein Überblick über die Einstufung und Qualifikation verschiedener Gebilde gegeben wird, ohne in die Auslegungshoheit der FMA einzugreifen.   2.1. Inländische Fonds 2.1.1. Allgemeines Rz…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Kapitalvermögen gemäß § 27 EStG 1988 der Zwischenbesteuerung. Darunter fallen ua. auch Kapitalerträge aus in- und ausländischen Investmentfonds und Gewinne aus der Veräußerung der Fondsanteile. Das Werbungskostenabzugsverbot für die der Zwischensteuer unterliegenden Einkünfte ist zu beachten. 3.3.3. Ausschüttung 3.3.3.1. Zeitliche Erfassung…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…muss die ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge unter Anwendung von § 186 iVm § 188 InvFG 2011 gemäß § 42 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 im Wege einer Veranlagung versteuern. 7.4.1.2.4. Besteuerung der Veräußerung von Fondsanteilen Rz 568: Die Veräußerung von Fondsanteilen an einem…

InvFR 2018 Rz 537–5407.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…vorgenommene Zurechnung der Fondserträgnisse an die Anteilinhaber zeigt eine korrespondierende Wirkung auf der Ebene des internationalen Abkommensrechts. Der Umstand, dass - anders als bei "originären" Miteigentumsgemeinschaften - im Rahmen der steuerlichen Zurechnung eine geringfügige Veränderung des Einkünfteflusses vorgenommen wird (Periodenverschiebung, "Maßgeblichkeit" der Fondsbuchhaltung) und dass bei Veräußerung…

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Anteile zerfällt, im Miteigentum der Anteilinhaber steht und nach den Bestimmungen des InvFG 2011 gebildet wird (§ 168 erster Satz InvFG 2011). Der Erwerb von Anteilen ist jedoch nur durch einen gesetzlich eingegrenzten Erwerberkreis zulässig. Darüber hinaus handelt es sich um einen zwingend thesaurierenden Fonds (§ 170…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…innerstaatlichen Rechts die Schachtelbefreiung des § 10 Abs. 2 KStG 1988 nicht zur Anwendung, weil der ausländische Fonds aus der Perspektive des innerstaatlichen Rechts als transparent gilt und daher die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG 1988 nicht erfüllt sind. Zur abkommensrechtlichen Beurteilung siehe Rz 590…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3-AIF") bezeichnet (§ 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011). Rz 4: Eine Sonderstellung nehmen Fonds zur Veranlagung in Immobilien ein: Wie auch im Bereich der Wertpapierfonds werden aus steuerlicher Sicht unter dem Begriff "Immobilienfonds" sämtliche Organismen und Rechtsgebilde verstanden, die in den Anwendungsbereich der §…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

4.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen 4.1.1.2.1. Meldefonds 4.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 401: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 158 f. 4.1.1.2.1.2…

GMSR Rz 52–558. Meldende Finanzinstitute (§§ 54 bis 61 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…wenn es in einem teilnehmenden Staat steuerlich ansässig ist, der Hoheitsgewalt dieses teilnehmenden Staats und ist somit Finanzinstitut eines teilnehmenden Staats. Hat ein Finanzinstitut (mit Ausnahme von Trusts) jedoch keine steuerliche Ansässigkeit (zum Beispiel weil es als steuerlich transparent gilt oder in einem Staat niedergelassen…