…Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht bei Rechtsgeschäften, die sachlich gebührenbefreit sind, es sei denn, in der Befreiungsbestimmung selbst ist die Anzeigeverpflichtung ausdrücklich angeordnet (zB im Gesetz über die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, BGBl. Nr. 24/1949)…
…Anteilinhaber (Durchgriff, auch "Transparenzprinzip"). Rz 147: Erträge, die der Investmentfonds aus einzelnen Veranlagungen erzielt (zB Zinsen aus Anleihen) werden den Anteilinhabern zugerechnet und bei diesen entsprechend besteuert. Beispielsweise sind Zinsen aus Anleihen bei einer natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält, mit 27,5…
…bmf.gv.at). 27.7.6. Nicht gebührenpflichtige Glücksverträge Rz 1508: Treffer der von inländischen Gebietskörperschaften (Bund, Land, Gemeinden) begebenen Anleihen, die mit einer Verlosung verbunden sind, sind nicht gebührenpflichtig. Rz 1509: Differenzgeschäfte sind ebenfalls gebührenfrei. Differenzgeschäfte sind Glücksverträge in der äußeren Form von Kauf…
…bislang keine Definition des Begriffs "Betriebsvermögen" ableiten ließ, wodurch im Wege eines Rückgriffs auf innerstaatliches Recht bei einer nach § 5 EStG 1988 vorzunehmenden Gewinnermittlung die Führung von gewillkürtem Betriebsvermögen in der Betriebsstätte jedenfalls zugelassen wurde. Zinsen aus Anleihen wurden daher dem Gewinn der inländischen Betriebsstätte…
…bei Finanztransaktionen siehe Z 10.21rev10.21 ff OECD-VPL). So kann beispielsweise die Zugehörigkeit zu verschiedenen Branchen bei Unternehmen mit vergleichbarem Rating zu verschiedenen Zinssätzen führen. Auch andere Finanztransaktionen mit vergleichbaren wirtschaftlichen Eigenschaften (zB Anleihen, Schuldverschreibungen, …) können unter Umständen als Vergleichsgeschäftsfall herangezogen werden…
…vereinnahmt werden. Beispiel 2 (Z 10.138rev10.138-10.142rev 10.142 OECD-VPL): Die österreichische T-GmbH ist die oberste Muttergesellschaft eines Konzerns und hat eine eigene Treasury Abteilung, die verschiedene konzerninterne sowie -externe Finanztransaktionen ausführt (zB die Emission von Anleihen, Aufnahme von Bankdarlehen…
…der Fondsbesteuerung unterliegendes Gebilde vorliegt, ist im Zweifel von einem Nichtmeldefonds auszugehen und es hat ein Kapitalertragsteuerabzug zu erfolgen. Bei Anleihen und Zertifikaten ist für Zwecke des KESt-Abzuges im Zweifel davon auszugehen, dass kein der Fondsbesteuerung unterliegendes Gebilde vorliegt. Eine Korrektur der Besteuerung kann…
…bei einem Finanzinstitut gehalten zu werden (vgl. Sec. VIII Rz 23 CRS-Kommentar). Konkret kommen hierfür folgende Vermögenswerte in Frage: verschiedene Arten von Wertpapieren (zB Anteile am Aktienkapital einer Kapitalgesellschaft sowie Obligationen, Anleihen, Schuldverschreibungen und sonstige Schuldurkunden); Beteiligungen an Personengesellschaften, Warengeschäften oder Swaps (zB Zinsswaps…