12.3. Entstehen der Gebührenschuld bei Anbot- und Annahmeschreiben Rz 1075: Nach § 15 Abs. 2 GebG gilt eine schriftliche Annahme eines Vertragsanbotes, das sowohl schriftlich als auch mündlich sein kann, als Urkunde (siehe Rz 1089). Rz 1076: Wird die mündliche Annahme eines Vertragsanbotes beurkundet, so…
…Löst ein Annahmeschreiben die Gebührenschuld aus (siehe Rz 1025 ff), so ist der Gebührenanzeige auch das dazugehörende Anbotschreiben anzuschließen. Rz 1206: Gebührenanzeigen unter Verwendung der Internet-Technologie oder mittels eines Telefaxgerätes sind nicht zulässig (§ 2 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zulassung von Telekopierern…
…Aushändigung. Rz 1054: Auch in Fällen einer Doppelvertretung (zB Identität des Geschäftsführers der anbotstellenden GmbH und der das Anbot empfangenden GmbH) löst ein Anbot allein keine Gebührenschuld aus. Damit die Gebührenschuld entsteht, muss das Anbot erst angenommen und die Annahme beurkundet werden. 12.1.2…
…RV/0495-G/02). Rz 1089: Bei Beurkundung eines Rechtsgeschäftes in einem Anbot- und einem Annahmeschreiben ist grundsätzlich der Inhalt des Anbotschreibens maßgeblich. Ein änderndes oder ergänzendes Annahmeschreiben ist als Gegenofferte zu qualifizieren und löst in Verbindung mit dem ursprünglichen Anbot noch keine Gebührenpflicht aus…
…Art des Rechtsgeschäftes und die beteiligten Parteien zu entnehmen sind. Rz 1029: Wird ein schriftliches oder mündliches Vertragsanbot schriftlich angenommen, gilt das Annahmeschreiben, das für sich allein den maßgeblichen Inhalt des Rechtsgeschäftes wiedergibt oder auf ein schriftliches Anbotschreiben Bezug nimmt, als Urkunde. Ein schriftliches Vertragsanbot…