…Z 2 EStG 1988. Dieser gilt für Veräußerungen nach dem 31.12.2015, dabei ist zu beachten, dass auch die Veräußerung von "Altvermögen", das sind vor dem 1.1.2011 erworbene Investmentfondsanteile, grundsätzlich unter den besonderen Steuersatz von 27,5% fällt. Eine Ausnahme vom besonderen…
…insbesondere daher auch für Investmentfondsanteile, die von einem Anleger bereits vor dem 1.1.2011 angeschafft wurden (kein Bestandsschutz für Altvermögen auf Fondsebene). 3.1.1.3.5.3. AIF-Einkünfte Rz 180: Zum Umfang und zur Ermittlung der Einkünfte siehe Rz 175 f. Nicht…
…dem gleitenden Durchschnittspreisverfahren zu bewerten. Näheres zur Durchschnittspreisermittlung siehe EStR 2000 Rz 6145 ff; zur Abgrenzung von Altvermögen und Neuvermögen siehe EStR 2000 Rz 6103e. Rz 234: Werden die Investmentfondsanteile auf einem Depot bei einem inländischen Kreditinstitut gehalten, ermittelt das inländische Kreditinstitut den jeweiligen Durchschnittspreis…
…der Anteilinhaber Rz 512: Auf Ebene der Anteilinhaber stellt die Umqualifikation keinen Tausch im Sinne des § 6 Z 14 EStG 1988 dar; eine allfällige Altvermögenseigenschaft bleibt auf Ebene der Aktie bzw. nunmehr des Anteilscheines erhalten. Entsprechendes gilt für beschränkt steuerpflichtige Investoren. Allerdings ist zu bedenken…
… insbesondere daher auch für Investmentfondsanteile, die von einem Anleger bereits vor dem 1.1.2011 angeschafft wurden (kein Bestandsschutz für Altvermögen auf Fondsebene). 3.1.1.3.3.3. AIF-Einkünfte Rz 175: Bei AIF können auf Grund der Konstruktion alle Einkünfte des EStG 1988…
…2012 bis zum Verkaufstag aufgelaufenen laufenden Erträge aus dem Investmentfonds. Nachdem die Anschaffung des Fondsanteils noch vor dem 1.1.2011 erfolgte, somit "Altvermögen" vorliegt, kommt es auch beim Verkauf des Fondsanteils zu keiner Besteuerung der realisierten Wertsteigerungen des Fondsanteils. 3.1.1.3.10…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…