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6 Treffer626 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 2 Abs. 1 Z 12 KfzStG 1992) befreit. Es sind dabei je nach Rechtslage unterschiedliche Voraussetzungen und Verfahrensschritte gegeben. A.3.6.1. Allgemeines A.3.6.1.1. Benutzung des Kraftfahrzeuges Rz 201: Voraussetzung für alle Befreiungen ist die vorwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges durch…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Mensch mit Behinderung meldet das bisherige Kraftfahrzeug ab und beim selben Versicherer ein Kraftfahrzeug neu an. Bei einem Versicherungsnehmerwechsel kann ein, muss aber kein neues Versicherungsverhältnis begründet werden, da die konkrete Gestaltung eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsverhältnisses abhängig von der jeweiligen Risikoeinschätzung des Fahrers ist (z.B. Alter…

KfzBStR 2021 Rz 206–212A.3.6.1.2. Nachweisdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

A.3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff…

KfzBStR 2021 Rz 280–289A.3.6.3. Motorbezogene Versicherungssteuer
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge werden allerdings von der Steuerbefreiung miterfasst (siehe Rz 329 ff). Rz 282: Für die Befreiung ist nicht erforderlich, dass der Mensch mit Behinderung gleichzeitig Zulassungsbesitzer und auch Versicherungsnehmer ist (z.B. Kind mit Behinderung siehe Rz 246). A.3.6.3.2…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Verfahren - Rechtslage abseit 1. Dezember 2019 Rz 290: Das Ansuchen um Befreiung ist direkt in einer örtlich zuständigen Zulassungsstelle gemäß § 40a KFG 1967 und nicht beim Finanzamt zu stellen. Das Ansuchen um Befreiung ist eine unbedingt notwendige materiell-rechtliche Voraussetzung, um die Befreiung in Anspruch…

KfzBStR 2021 Rz 213–218A.3.6.1.2.2. Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Ausweis gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960) Rz 213: Für die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der Normverbrauchsabgabe bis zum 1. Juli 2021 und der motorbezogenen Versicherungssteuer bis zum 1. Dezember 2019 kann bzw. konnte die Behinderung durch Vorlage eines Ausweises gemäß § 29b StVO 1960 nachgewiesen…