…27a Abs. 1 EStG 1988 im Veranlagungsweg zu besteuern (Erfassung in der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2013 E1kv unter der Kennzahl 898). Die Veräußerung des Fondsanteils am 15.5.2013 unterliegt nicht der Einkommensteuer, weil dessen Anschaffung bereits vor dem 1.1.2011 erfolgt ist. Eine…
…werden am 11.8.2016 um Euro 40,50 je Fondsanteil veräußert. Die Ausschüttungen der Jahre 2014 und 2015 unterliegen zur Gänze der Steuerpflicht. In den Beilagen zur Einkommensteuererklärung E1kv sind die Ausschüttungen unter der Kennzahl 898 einzutragen, die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz…
…im Inland hatte und der Veräußerer bzw. Rechtsvorgänger in den letzten fünf Kalenderjahren zu mindestens 1% des Grund- oder Stammkapitals an dieser Kapitalgesellschaft beteiligt war. Im Regelfall weisen jedoch die DBA das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zu. 3.4.1.2.4. AIF-Einkünfte Rz 382:…
…1 iVm § 40 Abs. 2 Z 1 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 mit 30.4.2012 als zugeflossen. Sie sind bei Einnahmen/Ausgaben-Rechnung in die Einkommensteuererklärung 2012 aufzunehmen. Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgt die Erfassung mit dem 31.12.2011 und ist daher…
…Veranlagung gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen (zum Selbstnachweis siehe Rz 214 ff). Bei Zuflüssen vor Inkrafttreten des BBG 2011 waren pro angefangenem Behaltemonat die zugeflossenen laufenden Erträge pauschal mit 0,8% des festgesetzten Rücknahmepreises zum Verkaufszeitpunkt anzusetzen (siehe auch Rz 213). 3.1.1.4.3…
…1.4.2012 abgeleitet ermittelte Anschaffungskosten in den gleitenden Durchschnittspreis ein. Da die Ermittlung der Einkünfte bei der Privatstiftung den Regeln der §§ 27 ff EStG 1988 folgt, ist der gleitende Durchschnittspreis anzuwenden. 3.3.5.3. "Altbestände" Rz 377: Fondsanteile, die vor dem 1.1…
…3 FMV 2015 abgegeben haben. Rz 157: Vor dem 1.4.2012 hatten bei ausländischen Investmentfonds zur Abgrenzung von Stückzinsen beim Erwerb und bei der Veräußerung eines Fondsanteils jährliche Meldungen über ausschüttungsgleiche Erträge an das BMF und an die Meldestelle der OeKB sowie Kapitalertragsteuermeldungen über…
…1 InvFG 1993 idF vor BBG 2011 mit 30.4.2012 als zugeflossen. Sie unterliegen nicht dem Kapitalertragsteuerabzug, sondern sind von Anleger in seine Einkommensteuererklärung 2012 aufzunehmen und im Veranlagungsweg zu besteuern. Ihre Ermittlung hat unter Anwendung des § 42 Abs. 2 InvFG 1993 idF vor…
…Kapitalvermögen und anderen Wirtschaftsgütern außer Ansatz, die in Geschäftsjahren, die vor dem 31. Dezember 2018 begonnen haben, entstanden sind. 4.1.1.1.5. Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen Rz 394: Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinnes der Anteilinhaber ist der Jahresgewinn gemäß § 14 ImmoInvFG nach den Bestimmungen…
…für nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.4.2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 431: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis…
…Handelstag vor Ausschüttung), ist der im Rahmen der Ausschüttung zugeflossene Betrag in voller Höhe der Einkommensteuer zu unterwerfen. Das gilt auch für den Fall, dass der gemeldete Ausschüttungsbetrag von der tatsächlichen Ausschüttung abweicht. Die Besteuerung erfolgt mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z…
…für vor dem Fondsgeschäftsjahresende erworbene Anteile (vgl. auch Rz 345). Beispiele: Der Anteilinhaber A hat 1.000 Anteile des InvF XY im Betriebsvermögen, der Gewinn wird nach § 5 Abs. 1 EStG 1988 ermittelt. Das Fondsgeschäftsjahr endet am 31.10.01. A erwirbt am 30.11…
…sind sie vom Steuerpflichtigen in die Einkommensteuererklärung aufzunehmen und im Veranlagungsweg mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 246: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu…
…32 Euro | Veräußerungspreis | 66,00 Euro | Veräußerungsgewinn | 11,68 Euro 3.1.1.3.9.1. Rechtslage vor dem BBG 2011 Rz 197: Nach der Rechtslage vor dem BBG 2011 war bei einem nicht in einem Betriebsvermögen einer natürlichen Person gehaltenen…
…für nach dem 31.12.2010 und vor dem 1.4.2012 angeschaffte Fondsanteilscheine die Spekulationsfrist bis 31.3.2012 verlängert wurde (§ 124b Z 184 erster Teilstrich EStG 1988 idF AbgÄG 2011). Rz 226: Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung bildet der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungspreis…
…Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten") zu erhöhen bzw. zu vermindern. Rz 243: Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer durch die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert; deren Aufnahme in die Einkommensteuerklärung braucht nicht zu erfolgen…
…Fonds 7.4.3.2.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 587: Veranlagen ausländische Immobilieninvestmentfonds iSd § 42 ImmoInvFG die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der dem Investmentfonds - und in weiterer…
…die nach dem 1. Oktober 2016 bei einer inländischen Zahlstelle eingerichtet wurden, ist die EU-Quellensteuer nicht mehr einzuheben. Sie unterliegen mit vollem Umfang ihrer Erträge dem automatischen Informationsaustausch gemäß dem Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG). Für Altbestandskonten einer inländischen Zahlstelle (Depotstelle), die vor dem 1…
…Erzielung von Einkünften aus realisierten Wertsteigerungen und aus Derivaten den Schwerpunkt der betrieblichen Tätigkeit des Anteilinhabers bildet. Für Veräußerungen nach dem 31.3.2012 und vor dem 1.1.2016 galt noch der besondere Steuersatz von 25%. Verluste aus Investmentfondsanteilen, wie zB Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverluste…
…unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 450: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 ImmoInvFG entsprechen…