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KfzBStR 2021 Rz 586–590B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021
B.2.2.4.8. Elektro-Kraftfahrzeuge (8703 80) und Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge (8703) Rz 586: Kraftfahrzeuge, die von einem oder mehreren Elektromotoren durch Akkumulatoren angetrieben werden, werden als "Elektrofahrzeuge" bezeichnet [ErlHS zu 8703]. Elektrofahrzeuge tarifieren nach 8703 80. Zu den in § 3 Z 2…
KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021
…besitzen, z.B. ein Kraftwagenlenksystem oder Rückwärtsgang und Differentialgetriebe; solche mit T-förmigem Fahrgestell, deren zwei Hinterräder einzeln durch von Akkumulatoren angetriebene Elektromotoren angetrieben werden. Diese Kraftfahrzeuge werden in der Regel mit einem einzigen zentralen Steuerknüppel betrieben, mit dem der Fahrer das Kraftfahrzeug starten, beschleunigen…