…RTR) zu Zwecken der Überprüfung der Signaturen und Siegel auf Dokumenten, die von einem Abgabepflichtigen der Abgabenbehörde übermittelt worden sind, ist gemäß § 48c Abs. 4 BAO zulässig und stellt daher keine Verletzung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht gemäß § 48a BAO dar. Bundesministerium für Finanzen, 2. Jänner 2026
…Nicht zulässig ist die Übermittlung von Akten(teilen) mittels E-Mail, weil diese Form der (nicht authentifizierten) Kommunikation weder datenschutzrechtlichen noch informationssicherheitsrechtlichen Vorgaben entspricht und im Widerspruch zur abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht steht. Nach § 312 BAO sind die Kosten für die Tätigkeit der Abgabenbehörde von Amts wegen…
3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…
3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…
3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
3.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen Rz 138: Die Erhebung dieser Abgabe (dh. die Berechnung und Auszahlung der Beihilfen und Ausgleichszahlungen gemäß §§ 1 bis 3 GSBG sowie die Entgegennahme der Beträge gemäß § 9 GSBG und der Kostenerstattungen im Sinne des § 4 Abs. 4 der V…
3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…
5. Meldung der steuerlichen Daten 5.1. Grundlegende Meldesystematik Rz 457: Damit Einkünfte aus einem Fonds korrekt besteuert werden können, sehen die Bestimmungen des § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor…
3.1.3. Kapitalertragsteuer 3.1.3.1. Abfuhr der Kapitalertragsteuer Rz 93: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten hinsichtlich der Abfuhr der Kapitalertragsteuer ist das Finanzamt zuständig, das auch für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig ist (§ 96 Abs. 2 EStG 1988…
3.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 3.1.5.1. Abfuhr der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 Rz 99: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des…
3.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts Rz 447: § 4 VPDG enthält hinsichtlich der länderbezogenen Berichterstattung eine Mitteilungspflicht. In der Mitteilung ist anzugeben, welche Geschäftseinheit berichtspflichtig ist oder die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer…
2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…
3. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes 3.1. Einkommensteuer 3.1.1. Veranlagte Einkommensteuer Rz 81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt…
3.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation Rz 471: Die Übermittlung der länderbezogenen Berichte an das zuständige Finanzamt hat gemäß § 8 Abs. 1 VPDG im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Die technischen Spezifikationen sind auf der Internetseite des BMF (www.bmf.gv.at, Services >…
3. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten 3.1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 402: § 124 BAO sieht vor, dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen…
D.5. Steuerschuldner (§ 7 VersStG 1953) Rz 1730: Steuerschuldner ist der Versicherungsnehmer, auch wenn er nicht Zulassungsbesitzer ist. Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer alle für den Bestand und Umfang der Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig und wahrheitsgemäß darzulegen. Rz 1731: Der Versicherer haftet grundsätzlich nach § 7…
1. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit 1.1. Begriffsbestimmungen 1.1.1. Der Begriff der "Zuständigkeit" Rz 1: Seit 1. Jänner 2021 gibt es zwei bundesweit zuständige Finanzämter: das Finanzamt Österreich (FAÖ) und das Finanzamt für Großbetriebe (FAG). Dass das Finanzamt Österreich infolge seines bundesweiten Aufgabenbereichs…
2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…
2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…