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InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gegen das Vorliegen einer Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien angesehen werden. 2.2.6.2. Risikostreuung Rz 120: Das Vermögen muss nach den Grundsätzen der Risikostreuung veranlagt werden. Aufgrund der gesetzlichen Fiktion in § 42 letzter Satz ImmoInvFG gilt bei sämtlichen AIF in Immobilien das Vermögen stets nach…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…186 InvFG 2011 ausgenommen. Stattdessen erfolgt die Besteuerung von Erträgen aus einem "AIF in Immobilien" nach § 40 ImmoInvFG - und zwar obwohl die aufsichtsrechtlichen Vorschriften des ImmoInvFG auf diesen nicht anwendbar sind. § 40 ImmoInvFG sieht vor, dass die Erträge eines "AIF in Immobilien", dessen Herkunftsmitgliedstaat Österreich…

InvFR 2018 Rz 1–41. Allgemeiner Teil
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1 ImmoInvFG; in- und ausländische AIF in Immobilien (siehe zum Begriff Rz 88), ausgenommen solche, die unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallen oder mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaft vergleichbar sind (vgl. aber Rz 116); österreichische Immobilienspezialfonds gemäß § 1…

InvFR 2018 Rz 91–1022.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Gebilde, die eine Bewilligung gemäß Art. 5 OGAW-RL benötigen (siehe Rz 97); AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, ausgenommen AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG (siehe Rz 99); jeder andere einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform…

InvFR 2018 Rz 393–4004.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1988. Zu den AIF-Einkünften vgl. Rz 175 f und 180. Um zu verhindern, dass bisher auf Ebene des Immobilienfonds nicht steuerverfangene stille Reserven nunmehr steuerpflichtig werden, bleiben bei der Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und anderen Wirtschaftsgütern außer Ansatz, die in Geschäftsjahren…

InvFR 2018 Rz 24–262. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2011, die die österreichische FMA bewilligt hat, b)AIF gemäß § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011, 2.AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist (siehe dazu unten, Rz 76) und der kein AIF in Immobilien ist. Zu ausländischen Investmentfonds im Sinne des …

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammeln, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren, ohne dass das eingesammelte Kapital unmittelbar der operativen Tätigkeit dient. (Das entspricht der Definition eines "AIF" in § 2 Abs. 1 Z 1 lit. a AIFMG)…

InvFR 2018 Rz 500–5086.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 14 Abs. 2 ImmoInvFG), weshalb bei Immobilienfonds und AIF in Immobilien kein eigenes Meldefeld für Verlustvorträge vorhanden ist. 6.2.4. Ausschüttungsreihenfolge Rz 506: Wird eine tatsächliche Ausschüttung vorgenommen, sind die einzelnen Kategorien der ausgeschütteten Einkünfte (zB ordentliche Erträge oder Substanzgewinne) durch das Meldeschema vorgegeben…

InvFR 2018 Rz 224–2303.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des übernehmenden Fonds fortzuführen. Die sich im Rahmen der Verschmelzung ergebenden Barauszahlungen sind als realisierte Wertsteigerungen zu behandeln und damit steuerpflichtig. Die Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds (einschließlich Anteile an einem AIF, der kein AIF in Immobilien ist, und an einem…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…AIF finden nach § 162a InvFG 2011 jedoch nur nach Maßgabe des AIFMG Anwendung. 2.1.3.1. Spezialfonds iSd §§ 163 bis 165 InvFG 2011 Rz 55: Ein Spezialfonds iSd §§ 163 bis 165 InvFG 2011 ist ein aus bestimmten liquiden Finanzanlagen bestehendes inländisches Sondervermögen, das in…

InvFR 2018 Rz 386–3924. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…auf Ebene des Immobilienfonds. Diese Besteuerungslogik wurde auch im allgemeinen Investmentfondsbesteuerungsregime übernommen, wenn in einem AIF Einkünfte aus Immobilien enthalten sind (§ 186 Abs. 5 Z 1 InvFG 2011). 4.1.1.1.2. Öffentliches Angebot Rz 388: Wird ein Anteilschein an einem Immobilienfonds öffentlich angeboten…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…wenn damit aus steuerlicher Sicht eine Beteiligung am "Eigenkapital" vorliegt (siehe KStR 2013 Rz 557, 1193 ff und EStR 2000 Rz 6112c). Bei in- und ausländischen Organismen, die als Investment- oder Immobilienfonds eingestuft werden, wird eine allfällige Steuersubjekteigenschaft nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen von § 186 und …

InvFR 2018 Rz 60–672.1.3.3. Pensionsinvestmentfonds (§§ 168 bis 174 InvFG 2011)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sich aus den besonderen Veranlagungsbestimmungen sowohl Einschränkungen als auch Erweiterungen (zB Erwerbsmöglichkeit von Immobilienfonds). Ein Pensionsinvestmentfonds ist kein OGAW iSd OGAW-RL (§ 168 dritter Satz InvFG 2011). Konkret sehen die besonderen Veranlagungsvorschriften des § 171 InvFG 2011 Folgendes vor: Höchstens 50% des Fondsvermögens dürfen in Wertpapieren…

InvFR 2018 Rz 282–2863.2. Anteile im Betriebsvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Privatvermögen natürlicher Personen werden in der Folge detailliert dargestellt. Zu den Unterschieden zwischen natürlichen und juristischen Personen vgl. Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw. AIF iSd AIFMG hat…

InvFR 2018 Rz 300–3013.2.2.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2.Ansonsten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der für die ertragsteuerliche Behandlung relevanter Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG auf Grund einer fristgerechten Meldung (Meldefonds). 3.In allen anderen Fällen zum 31. Dezember eines jeden Jahres (Nichtmeldefonds). Dies entspricht im Ergebnis der Behandlung bei Einnahmen…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Teilstrich EStG 1988 gilt der besondere Steuersatz nicht für Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem Immobilien-Investmentfonds, wenn diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten werden. Diese Bestimmung ist für Investmentfonds (einschließlich AIF sowie Gebilde im Sinne des …

InvFR 2018 Rz 270–2743.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Steuerpflicht unterliegendes Fondsvermögens in Relation zum gesamten Fondsvermögen) zur Mitte und zum Ende des Geschäftsjahres des Fonds herangezogen. Atypische Aufstockungen bzw. Abschichtungen von Fondsanteilen zum Geschäftsjahresende bzw. zum Halbjahr haben keinen Einfluss auf die Ermittlung der Prozentsätze. Rz 274: Beim Vorliegen eines AIF ist zu…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Behandlung und die Veröffentlichung der ertragsteuerlichen Daten samt zugrundeliegender steuerrelevanter Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG wurden mit der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF (Fonds-Melde-Verordnung 2015 - FMV 2015), BGBl. II Nr…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veräußerung von Vermögensgegenständen des Fonds) zu unterscheiden: Allgemeine Aufwendungen des Fonds werden auf die jeweiligen Einkunftsquellen entsprechend der Höhe ihrer Erträge verhältnismäßig verteilt. Direkt zuordenbare Aufwendungen sind grundsätzlich nur bei Substanzgewinnen und AIF-Einkünften (Einkünfte, die weder Einkünfte gemäß § 27 EStG 1988 noch Immobilieneinkünfte gemäß …

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…einen offenen oder geschlossenen Typ handelt, ob der Organismus für gemeinsame Anlagen in der Vertragsform, der Form des Trust, der Satzungsform oder irgendeiner anderen Rechtsform errichtet ist, oder welche Rechtsstruktur der AIFM hat. Auch obligationenartige Beteiligungen (wie etwa auch Zertifikate) können als AIF eingestuft werden…