…der motorbezogenen Versicherungssteuer. Kraftfahrzeuge, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind, unterliegen nicht der Kraftfahrzeugsteuer (z.B. Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; ausländische Kraftfahrzeuge, die nach den jeweiligen nationalen Zulassungsvorschriften keinem Zulassungsverfahren unterliegen; Kraftfahrzeuge…
… 1 Abs. 3 ImmoInvFG kommen die Bestimmungen des ImmoInvFG nur nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG zur Anwendung. Rz 86: Es ist nicht erforderlich, dass die Immobilien durch den Immobilienfonds gehalten werden. Ist in den Fondsbestimmungen vorgesehen, dass Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften durch den…
…1. Grundsätzliche Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung: 1. Die für die Grenzgängerregelung des Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens maßgebliche Grenzzone umfasst einen Grenzstreifen entlang der Grenze von 30 km, wobei für die Berechnung der Entfernung die Luftlinie und nicht die Zahl der Straßenkilometer maßgeblich ist. 2…
…sechs Achtel des Abzugspostens berücksichtigt. Abzugsposten aliquotiert: (350 € / 8) x 6 = 262,50 € ** NoVA-Tarif: (155 g/km - 112 g/km) / 5 = 8,6% ~ 9% *** (129% ergibt sich aus 20% Umsatzsteuer und 9% Normverbrauchsabgabe) Berechnung der NoVA-Vergütung: | Bemessungsgrundlage…
…0,75 Euro= | 22,50 Euro | monatlich: | 76,62 Euro jährliche motorbezogene Versicherungssteuer (inklusive 8%-Zuschlag für vierteljährliche Entrichtung): 993,00 Euro Beispiel 2: Wohnmobil Aufbauart "SA", Basisfahrzeug Klasse N1: 140 kW, CO2: 170 g/km, vierteljährliche Entrichtung der Versicherungsprämie, Erstzulassung 15…