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KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…der motorbezogenen Versicherungssteuer. Kraftfahrzeuge, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind, unterliegen nicht der Kraftfahrzeugsteuer (z.B. Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; ausländische Kraftfahrzeuge, die nach den jeweiligen nationalen Zulassungsvorschriften keinem Zulassungsverfahren unterliegen; Kraftfahrzeuge…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 1 Abs. 3 ImmoInvFG kommen die Bestimmungen des ImmoInvFG nur nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG zur Anwendung. Rz 86: Es ist nicht erforderlich, dass die Immobilien durch den Immobilienfonds gehalten werden. Ist in den Fondsbestimmungen vorgesehen, dass Beteiligungen an Grundstücks-Gesellschaften durch den…

BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…1. Grundsätzliche Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung: 1. Die für die Grenzgängerregelung des Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens maßgebliche Grenzzone umfasst einen Grenzstreifen entlang der Grenze von 30 km, wobei für die Berechnung der Entfernung die Luftlinie und nicht die Zahl der Straßenkilometer maßgeblich ist. 2…

KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sechs Achtel des Abzugspostens berücksichtigt. Abzugsposten aliquotiert: (350 € / 8) x 6 = 262,50 € ** NoVA-Tarif: (155 g/km - 112 g/km) / 5 = 8,6% ~ 9% *** (129% ergibt sich aus 20% Umsatzsteuer und 9% Normverbrauchsabgabe) Berechnung der NoVA-Vergütung: | Bemessungsgrundlage…

KfzBStR 2021 Rz 1690–1697D.4. Steuersatz (§ 6 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…0,75 Euro= | 22,50 Euro | monatlich: | 76,62 Euro jährliche motorbezogene Versicherungssteuer (inklusive 8%-Zuschlag für vierteljährliche Entrichtung): 993,00 Euro Beispiel 2: Wohnmobil Aufbauart "SA", Basisfahrzeug Klasse N1: 140 kW, CO2: 170 g/km, vierteljährliche Entrichtung der Versicherungsprämie, Erstzulassung 15…