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KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist. die Erbringung des Gegenbeweises nach § 82 Abs. 8 erster Satz KFG 1967 grundsätzlich eine weitaus überwiegende Verwendung des Kraftfahrzeuges im Ausland zur Voraussetzung hat und die Frage der betrieblichen (beruflichen) oder privaten Verwendung bzw. eine Unterscheidung dahingehend, ob mit dem Kraftfahrzeug betriebliche (berufliche) oder…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Verkehr zugelassen ist, mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung gestellt. Das Kraftfahrzeug wird überwiegend - unter anderem auch für Privatfahrten - im Inland verwendet. Der Standort des Kraftfahrzeuges befindet sich im Inland, weil die Verfügungsmacht beim inländischen Alleingesellschafter der ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung liegt. Es ergeben sich…

KfzBStR 2021 Rz 36–39A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2. Widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen im Inland A.2.1. Allgemeines Rz 36: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt nach § 1 Z 3 lit. b NoVAG 1991 auch die Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre. Bezüglich der Bindungswirkung der Abgabenbehörden an…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…da beim Leasinggeschäft keine kurzfristige Vermietung vorliegt. Für die Beurteilung der begünstigten Nutzung zur kurzfristigen Vermietung kann unter anderem Folgendes als Indiz gewertet werden: eine Prognoserechnung über die zukünftige Geschäftstätigkeit Anmietungsmöglichkeiten Werbemaßnahmen Fahrtenbuch Versicherungen für das betreffende Kraftfahrzeug etc. Wird ein Kraftfahrzeug nach dem Erwerb…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Eine Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer oder der Kraftfahrzeugsteuer besteht nicht. Rz 150: Als Hinweis für eine Nutzung für den begünstigten Zweck kann bei der Beurteilung der Steuerfreiheit die von der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Verwendungsbestimmung herangezogen werden. In Betracht kommende Verwendungsbestimmungen gemäß Anlage…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Menschen auf mehrere Wohnsitze zuwann, hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem erwo) über das überwiegende Naheverhältnis hatKraftfahrzeug auszuüben. Wenn die Kriterien Nutzen, Kostentragung und Verfügungsmöglichkeit zur Feststellung des Verwenders des Kraftfahrzeuges in unterschiedlichem Ausmaß auf mehrere Personen zutreffen, ist den Kriterien des…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 8 NoVAG 1991 ist bei der Lieferung, beim Eigenverbrauch, bei der Nutzungsänderung oder der neuerlichen Zulassung eines zuvor gemäß § 3 NoVAG 1991 befreiten Kraftfahrzeuges die Normverbrauchsabgabe nach jener Rechtslage zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen (befreiten) Zulassung anzuwenden war. Dabei ist für…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…jedoch mit anderem Nutzungsverhältnis 12.000 kWh (60% der gesamten produzierten Strommenge) werden für den privaten Eigenbedarf verwendet, 3.000 kWh (15% der gesamten produzierten Strommenge) werden für Zwecke der eigenen Tischlerei (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) verwendet, 5.000 kWh (25% der gesamten produzierten Strommenge) werden…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Errichtung und den Betrieb der Anlage steht nur ein anteilsmäßiger Vorsteuerabzug für den nicht hoheitlichen Bereich zu. Änderungen hinsichtlich der Nutzung sind innerhalb des Beobachtungszeitraums von vier Jahren (bei beweglichen körperlichen Gegenständen) bzw. 19 Jahren (bei unbeweglichen körperlichen Gegenständen) zu berichtigen. Von 1.1.2024…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992) Rz 1404: Steuerbefreit sind Kraftfahrzeuge, die mit Probefahrtkennzeichen oder Überstellungskennzeichen verwendet werden. C.2.2.3.1. Probefahrtkennzeichen Rz 1405: Probefahrten (§ 45 Abs. 1 KFG 1967) mit nicht zum…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Die bisherige Befreiung wird damit im Ergebnis rückgängig gemacht. Beispiele: Verkauf eines Fahrschulkraftfahrzeuges Nutzungsänderung eines solchen Kraftfahrzeuges zum Betriebsfahrzeug des Fahrschulinhabers Entnahme eines Taxifahrzeuges aus dem Betriebsvermögen Übernahme eines Vorführkraftfahrzeuges in das Anlagevermögen oder dessen Veräußerung Rz 446: Eine nur vorübergehende Änderung des Verwendungszwecks führt…

KfzBStR 2021 Rz 200–205A.3.6. Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…nur die Haushaltsführung im engeren Sinn, sondern auch die Erwerbstätigkeit einer behinderten Person. Rz 203: Eine betriebliche Nutzung (z.B. im Rahmen eines Einzelunternehmens) des Kraftfahrzeuges - unabhängig davon, in welchem Ausmaß die betriebliche Nutzung erfolgt - steht der Befreiung nicht entgegen, solange sie vorwiegend der persönlichen…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Über die Nutzungsüberlassung von Dienstfahrzeugen innerhalb des Konzerns schließen die X-GmbH und die A-GmbH einen Rahmenmietvertrag für Österreich ab. Die A-GmbH lässt die Kraftfahrzeuge für sich in Österreich zum Verkehr zu. In dieser besonderen Sachverhaltskonstellation ist auf Grund der EuGH-Rechtsprechung der…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992) Rz 1358: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert grundsätzlich jedes einzelne Kraftfahrzeug (jeden einzelnen Anhänger); die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Überführung der Wirtschaftsgüter in das Betriebsvermögen der Baubetriebsstätte auszugehen (EAS 3251). Rz 293: Bei unkörperlichen Wirtschaftsgütern (immateriellen Werten) löst die bloße Nutzung in der Betriebsstätte noch nicht - wie dies bei körperlichen Wirtschaftsgütern die Regel ist - die Zuordnung in das fiktive wirtschaftliche Eigentum der Betriebsstätte aus…

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 3 Abs. 1 Z 2 oder Abs. 3 NoVAG 1991 befreites Kraftfahrzeug anderweitig verwendet wird und damit der Tatbestand der Änderung der begünstigten Nutzung gemäß § 1 Z 4 NoVAG 1991 erfüllt wird. Wird bei einem nachfolgenden umsatzsteuerpflichtigen Rechtsgeschäft die Normverbrauchsabgabe in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 zu beurteilen. Demnach gelten Leistungen als nicht für das Unternehmen ausgeführt, deren Entgelte überwiegend (das heißt zu mehr als 50%) keine abzugsfähigen Ausgaben im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 bzw. §…