RIS AI
7 Treffer378 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1413–142327.4.1.3. Erfüllungsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Kredits einer Tochtergesellschaft in der Regel gegenüber einem Kreditinstitut abgegeben werden. Die Erklärung der Muttergesellschaft gegenüber Dritten, ihre Tochtergesellschaft finanziell so auszustatten, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen kann, unterliegt nicht der Gebühr. Rz 1419: Ob eine Patronatserklärung unter § 33 TP 7 GebG zu subsumieren ist…

GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…V (Realteilung) oder nach Art. VI (Spaltung) UmgrStG eine Vertragsstellung übertragen wird (Vertragsübernahme), von den festen Gebühren und Rechtsgeschäftsgebühren befreit (siehe auch Rz 491 ff und UmgrStR 2002 Rz 1861 f). Rz 1149: Von der Vertragsübernahme zu unterscheiden ist die privative Schuldübernahme (siehe Rz 1420).

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Kindern an Kindes statt ist von der Gebühr befreit. Rz 1261: Unter einem Stiefkind ist das Kind (leibliches Kind oder Wahlkind) eines Ehegatten mit einer Person zu verstehen, das nicht aus der Ehe mit dieser Person stammt (vgl. VwGH 7.12.1964, 1617/64). Die…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt. Bei den Ergebnissen kann es sich…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Annahmeverträge (§ 33 TP 1 GebG) 27.1.1 Gegenstand der Gebühr Rz 1250: Die Annahme an Kindes statt kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zustande. 27.1.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1251…

GebR 2025 Rz 1531–153527.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1534: Bemessungsgrundlage für die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG ist der Wert der Verbindlichkeit. Der Wert der Verbindlichkeit ist idR nach § 26 GebG zu bestimmen. Ist die Verbindlichkeit unbestimmt und kann deren Betrag auch nicht annähernd festgesetzt werden, bildet…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der Steuerfreiheit zu erheben wäre. Beispiel: Ein Einzelunternehmen mit Betriebsgrundstück wird gegen Übernahme aller Aktiven und Passiven gegen Leibrente in Höhe von 600 Euro, zahlbar monatlich im Vorhinein mit 1.1. 2017 vom Vater an den Sohn übergeben, mit diesem Tag beginnt die Verpflichtung zur…