AlleRichtlinien2Erlässe & InformationenEAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer769 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
…Studienberechtigung Diese Befreiung kommt nur den Studierenden zugute. Beispiel: Staatsprüfungszeugnisse, Rigorosums- und Diplomprüfungszeugnisse | Z 7 | Zeugnisse über die Anmeldung des Übertrittes von einem Glaubensbekenntnisse zu einem anderen | Z 8 | Zeugnisse, die aus Sanitätsrücksichten (gesundheitspolizeilichen Gründen) von einer öffentlichen Behörde oder einem…
GebR 2025 Rz 1146–114917.2.3. Vertragsübernahme
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…