…Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Vermeidung von Doppelbesteuerungen (BGBl. II Nr. 474/2002), wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen anwendbar ist und die Steuerbelastung im Lagestaat mehr als 15% beträgt. Die Berechnungsgrundlage für die Steuerbelastung von 15% sind die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne gemäß …
…Mit anderen Worten: "Veranlagungszeitraum" ist das abweichende Wirtschaftsjahr und nicht das Kalenderjahr, für das die USt-Jahreserklärung abgegeben wird (vgl. UStR 2000 Rz 2681 ff). Die Energieabgaben setzen die Möglichkeit eines abweichenden Wirtschaftsjahres voraus, ohne den Begriff "Veranlagungszeitraum" zu verwenden. Im Ergebnis folgen sie der…
…den üblichen Fall einer Veräußerung dar, wobei in diesem Fall der Rücknahmepreis den Veräußerungspreis darstellt. Dies gilt jedoch nur für Fondsanteilscheine, die nach dem 31.12.2010 angeschafft wurden (§ 124b Z 185 lit. a dritter Teilstrich EStG 1988, § 200 Abs. 2 Z 1 InvFG 2011…
…Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46…
…25%. Ermittlung des agl. Ertrages 2015: 90% der Differenz Rücknahmepreis 1.1. zu 31.12. sind 0,9 Euro, 10% des letzten Rücknahmepreises 3,6 Euro x 500 Stück = 1.800 Euro. Diese sind unter der Kennzahl 937 im E1kv einzutragen. Die Besteuerung erfolgt…
…zugeflossene Ausschüttung unterliegt in voller Höhe der Einkommensteuer und ist mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 im Veranlagungsweg zu versteuern (E1-Erklärung 2011 unter Kennzahl 754). Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Jahr 2010 sind unter Anwendung…
…Nr. 13/2014) Rz 1022: Seit 1. März 2014 gilt eine Sonderregelung (§ 6 Abs. 7 NoVAG 1991) für den Fall, dass die Normverbrauchsabgabe Teil der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist (zum Beispiel Normverbrauchsabgabe als Teil der Leasingrate). Für nähere Ausführungen siehe Rz 938 bis 948.
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…Aufzeichnungen auf Verlangen der Abgabenbehörde innerhalb einer angemessenen Frist in das Inland zu bringen sind; auf § 131 BAO wird verwiesen. Die Aufbewahrungspflicht für die Portfoliogeschäfte und Zeichnungs- und Rücknahmeaufträge beträgt nach § 21 InvFG 2011 mindestens fünf Jahre. 6.2. Einmeldung und Verarbeitung der Daten Rz…
…beurteilen, und nötigenfalls über eine Änderung oder Kündigung des Vertrags mit dem Dienstleister zu entscheiden - wiederum zusammen mit der tatsächlichen Ausübung dieser Beurteilungs- und Entscheidungsfunktionen. Rz 64: Produktanalyse: Eine Preisableitung durch Preisvergleich setzt begrifflich voraus, dass hierfür Preise für Güter oder Dienstleistungen herangezogen werden, die…
…Subkonto - bzw. das Nennkapital-Subkonto - um 10.000 zu vermindern. Anhang II: Mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten | VON | AUF | BEZEICHNUNG | AUSWIRKUNG auf Evidenzkonten | Nennkapital | Gesellschafter | ordentliche Kapitalherabsetzung | primäre Verminderung der indisponiblen Einlagen; soweit keine…
…das Abzugsverbot nach § 12 Abs. 2 KStG 1988 für Aufwendungen und Ausgaben zu beachten. Somit kommt der Abgrenzung der Anschaffungsnebenkosten und den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Zu den Anschaffungsnebenkosten siehe Rz 317. Rz 376: Nach § 27a Abs. 4 Z 3…
…an der Quelle in Österreich aufgelegten Vordrucken (§ 4 Abs. 2 lit. b der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995; § 5 Abs. 1 Z 1 DBA-Entlastungsverordnung [BGBl. III Nr. 92/2005 idgF]). Einer nach Unionsrecht oder DBA bestehenden Entlastungsverpflichtung wird diesfalls im Rückerstattungsweg nachgekommen. Das für…
…x 500 Fondsanteile), zugeflossen am 4.10.2012, unterliegt der Einkommensteuer mit dem 25-prozentigen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988 (Erfassung in der Einkommensteuererklärung 2012 unter Kennzahl 781/783/785). Die ausschüttungsgleichen Erträge für das Jahr 2011 gelten gemäß § 42 Abs. 1 iVm …
…Für den Betriebsstättenstaat bedeutet dies allerdings, dass er genötigt ist, sein Steuerrecht auf Besteuerungsgrundlagen anzuwenden, die außerhalb seiner territorialen Besteuerungsreichweite liegen. Da die Methodenwahl primär vom betroffenen internationalen Unternehmen ausgeht, muss ein ausländisches Unternehmen mit österreichischer Betriebsstätte dafür sorgen, dass auch in diesem Fall der…
…sondern nur der aus der Kostenaufschlagsmethode hochgerechnete Teil. Rz 311: Sind im Ausland mehrere Betriebsstätten gelegen, dann ist für jede Betriebsstätte eine gesonderte Gewinn- (oder Verlust-)zuordnung nach Fremdvergleichsgrundsätzen vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn eine Betriebsstätte die Funktion einer Unterbetriebsstätte zu einer anderen Betriebsstätte…
…davon auch außerordentliche Erträge erfasst sind (zB Gewinne aus der Veräußerung oder Zuschreibung einer Beteiligung). Nicht unter den Erträgen erfasst werden von anderen Geschäftseinheiten bezogene Zahlungen, die im Staat oder Gebiet des Zahlungsleistenden in der für die Anlage 1 verwendeten Datenquelle als Gewinnanteile (zB Dividenden…
…er selbst als Einzelhändler Klimaanlagen im Auftrag des Kunden einbaut. Rz 805: Die Verlängerung der Werksgarantie für ein Kraftfahrzeug durch eine Zahlung an den Fahrzeughändler ("Extragarantie" bzw. "erweiterte" Garantie) ist neben der Lieferung des Kraftfahrzeuges als eigenständige Hauptleistung zu qualifizieren (vgl. BFH 16.01.2003…
…2.2.2.2.5. Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot Rz 307: Der gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelte ausschüttungsgleiche Ertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Zur Ermittlung der Einkünfte und Aufnahme in die Steuererklärung siehe oben Rz 163 f, 166.  …
…Gründe für das Ausscheiden (zB mangelnde Verfügbarkeit von Finanzdaten oder mangels vergleichbarem Funktions- und Risikoprofil [Unternehmen in Gründung, Verlustunternehmen etc.]), nachvollziehbare Darlegung der angestellten Internetrecherchen und anderer Bemühungen zur Gewährleistung ausreichender Vergleichbarkeit bei den zum Vergleich herangezogenen Unternehmen; Erläuterung der gegebenenfalls vorgenommenen Anpassungsrechnungen inkl. Berechnungsgrundlagen…