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Findok · Erlässe & Informationen

2026-0.210.607

Information zu der am 9. März 2026 in Kraft tretenden Änderung der ARL UP-8101 (Allgemeines Präferenzsystem)

geltende FassungInfo2026-0.210.607vom 26.03.2026

Wortlaut laut Findok

Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/507 vom 9. März 2026 werden befristete Abweichungen von den Präferenzursprungsregeln gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung Cabo Verde wie folgt gewährt: Die Abweichung betrifft folgende Erzeugnisse und ist auf die genannten jährlichen Mengen beschränkt: 5.000 Tonnen Thunfischfilets und Thunfisch-Loins (roh, gegart und tiefgefroren), zubereitet oder haltbar gemacht 3.000 Tonnen Makrelenfilets, zubereitet oder haltbar gemacht 1.000 Tonnen Filets vom Unechten Bonito oder von der Fregattmakrele, zubereitet oder haltbar gemacht Die genannten Erzeugnisse können abweichend von den geltenden Ursprungsregeln als Ursprungserzeugnisse Cabo Verdes gelten, auch wenn sie aus Fisch ohne Ursprungseigenschaft hergestellt wurden. Die Abweichung gilt für Ausfuhren vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2027 (bzw. bis zum Auslaufen der APS-Verordnung, sofern früher). In den Erklärungen zum Ursprung ist folgender Vermerk anzubringen: "Derogation - Commission Implementing Regulation (EU) 2026/507". Bundesministerium für Finanzen, 26. März 2026

Normen und Schlagworte

GSPpräferenzieller Ursprung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2026-0.210.607
Stammnummer
84266
Gültig
26.03.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF