Findok · Erlässe & Informationen
2026-0.210.607
Information zu der am 9. März 2026 in Kraft tretenden Änderung der ARL UP-8101 (Allgemeines Präferenzsystem)
geltende FassungInfo2026-0.210.607vom 26.03.2026
Wortlaut laut Findok
Mit dem Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2026/507 vom 9. März 2026 werden befristete Abweichungen von den Präferenzursprungsregeln gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung Cabo Verde wie folgt gewährt:
Die Abweichung betrifft folgende Erzeugnisse und ist auf die genannten jährlichen Mengen beschränkt:
5.000 Tonnen Thunfischfilets und Thunfisch-Loins (roh, gegart und tiefgefroren), zubereitet oder haltbar gemacht
3.000 Tonnen Makrelenfilets, zubereitet oder haltbar gemacht
1.000 Tonnen Filets vom Unechten Bonito oder von der Fregattmakrele, zubereitet oder haltbar gemacht
Die genannten Erzeugnisse können abweichend von den geltenden Ursprungsregeln als Ursprungserzeugnisse Cabo Verdes gelten, auch wenn sie aus Fisch ohne Ursprungseigenschaft hergestellt wurden.
Die Abweichung gilt für Ausfuhren vom 1. Jänner 2026 bis 31. Dezember 2027 (bzw. bis zum Auslaufen der APS-Verordnung, sofern früher).
In den Erklärungen zum Ursprung ist folgender Vermerk anzubringen:
"Derogation - Commission Implementing Regulation (EU) 2026/507".
Bundesministerium für Finanzen, 26. März 2026
Normen und Schlagworte
- DVO 2026/507, ABl. L 2026/507 vom 09.03.2026
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Erlässe & Informationen
- Dokumenttyp
- Info
- Geschäftszahl
- 2026-0.210.607
- Stammnummer
- 84266
- Gültig
- 26.03.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF