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Findok · Erlässe & Informationen

2026-0.188.705

Information zur Arbeitsrichtlinie Terrorismusbekämpfung (AH-4602)

geltende FassungInfo2026-0.188.705vom 03.03.2026

Wortlaut laut Findok

Mit Verordnung (EU) 2026/456 des Rates vom 26. Februar 2026 wurde die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus, wie folgt geändert: Angesichts der anhaltenden Bedrohung, die der Terrorismus und der Gewaltextremismus für die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten darstellen, hat der Rat zusätzliche restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus auch gegenüber terroristischen Vereinigungen und Körperschaften erlassen. Das Einfrieren von wirtschaftlichen Ressourcen und Gelder wurde neu definiert und findet nunmehr auch Anwendung auf Vereinigungen und Körperschaften. Ausnahmen für humanitäre Hilfeleistungen - insbesondere durch die Vereinten Nationen samt Sonderorganisationen sowie internationalen und humanitäre Hilfe leistenden Organisationen durchgeführt werden- sind vorgesehen. Gleichzeitig wurde die Liste der zuständigen Behörden aktualisiert. Die Arbeitsrichtlinie Terrorismusbekämpfung (AH-4602) wurde entsprechend geändert. Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2026

Normen und Schlagworte

restriktive MaßnahmenEinfrieren von Geldernwirtschaftliche Ressourcen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2026-0.188.705
Stammnummer
84210
Gültig
03.03.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF