Findok · Richtlinien
UP-4002
4. Warenkreis
geltende FassungRichtlinie2025-0.990.017gilt ab 01.01.2025
Inhaltsverzeichnis der UP-4002
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
Obwohl für alle Waren produktspezifische Ursprungsregeln vorliegen müssen, sind nicht alle Waren auch vom jeweiligen Abkommen erfasst sein. Der Warenkreis, welche Waren unters Abkommen fallen und für die Zollpräferenzen vorgesehen sind, kann der Rechtsgrundlage der zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens abgeschlossenen jeweiligen Abkommen, bzw. den UP - Arbeitsrichtlinien entnommen werden.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2025-0.990.017
- GZ der Erstfassung
- 2024-0.881.957
- Stammnummer
- 83279
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 5)
- Gültig
- 01.01.2025 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF