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Findok · Richtlinien

UP-4002

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2025-0.990.017gilt ab 01.01.2025

Inhaltsverzeichnis der UP-4002

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis Obwohl für alle Waren produktspezifische Ursprungsregeln vorliegen müssen, sind nicht alle Waren auch vom jeweiligen Abkommen erfasst sein. Der Warenkreis, welche Waren unters Abkommen fallen und für die Zollpräferenzen vorgesehen sind, kann der Rechtsgrundlage der zwischen den Vertragsparteien des Übereinkommens abgeschlossenen jeweiligen Abkommen, bzw. den UP - Arbeitsrichtlinien entnommen werden.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.990.017
GZ der Erstfassung
2024-0.881.957
Stammnummer
83279
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5 (geltend: 5)
Gültig
01.01.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF