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Findok · Richtlinien

UP-5201

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2025-0.707.641gilt ab 01.05.2024

Inhaltsverzeichnis der UP-5201

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Neuseeland (Pazifik), UP-5201 stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Mai 2024

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.707.641
GZ der Erstfassung
2024-0.164.701
Stammnummer
82786
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
Gültig
01.05.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF