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Findok · Richtlinien

UP-5201

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2025-0.707.641gilt ab 01.05.2024

Inhaltsverzeichnis der UP-5201

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis 4.1. Industriell gewerbliche Waren Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs. 4.2. Waren im Bereich Landwirtschaft Dem Abkommen unterliegen alle Waren der Kapitel 1 bis 24 des Zolltarifs.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.707.641
GZ der Erstfassung
2024-0.164.701
Stammnummer
82786
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4 (geltend: 4)
Gültig
01.05.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF