Findok · Richtlinien
VB-0240
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2024-0.816.057gilt ab 01.01.2022
Inhaltsverzeichnis der VB-0240
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie Ökologische/Biologische Produktion (VB-0240) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Beschränkungen der Verordnung (EU) 2018/848 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2022
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.816.057
- GZ der Erstfassung
- 2021-0.816.490
- Stammnummer
- 80664
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 01.01.2022 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF