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Findok · Richtlinien

VB-0240

Einleitung

geltende FassungRichtlinie2024-0.816.057gilt ab 01.01.2022

Inhaltsverzeichnis der VB-0240

Wortlaut laut Findok

Die Arbeitsrichtlinie Ökologische/Biologische Produktion (VB-0240) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Beschränkungen der Verordnung (EU) 2018/848 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben. Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2022

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.816.057
GZ der Erstfassung
2021-0.816.490
Stammnummer
80664
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 3)
Gültig
01.01.2022 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF