Findok · Richtlinien
UP-5800
Einleitung
geltende FassungRichtlinie2020-0.675.587gilt ab 01.10.2020
Inhaltsverzeichnis der UP-5800
Wortlaut laut Findok
Die Arbeitsrichtlinie UP-5800 (Arbeitsrichtlinie Kamerun) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Oktober 2020
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2020-0.675.587
- Stammnummer
- 78659
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 01.10.2020 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF