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Findok · Erlässe & Informationen

2020-0.110.777

Information über die Anwendung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen im Verhältnis zu den Vereinigten Staaten von Amerika

geltende FassungInfo2020-0.110.777vom 18.02.2020

Wortlaut laut Findok

  Vor dem Hintergrund des Umstandes, dass Österreich Vertragspartei des geänderten Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl. III Nr. 193/2014, ist, welches für Österreich mit 1. Dezember 2014 in Kraft trat, die USA jedoch Vertragspartei des ursprünglichen Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen von 1988 sind, da die USA das durch das Protokoll geänderte Übereinkommen zwar unterzeichnet aber bisher nicht ratifiziert haben, wurde im Rahmen einer mit der amerikanischen Steuerverwaltung geführten Konsultation betreffend die Anwendung des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen Einvernehmen darüber erzielt, dass im Verhältnis zwischen Österreich und den USA das ursprüngliche Übereinkommen von 1988 Anwendung findet.   Bundesministerium für Finanzen, 18. Februar 2020

Normen und Schlagworte

USAKonsultationInformationsaustausch

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Erlässe & Informationen
Dokumenttyp
Info
Geschäftszahl
2020-0.110.777
Stammnummer
77541
Gültig
18.02.2020 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF