Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1447
Vollstreckungsamtshilfe zugunsten der USA
geltende FassungEAS-AuskunftM 482/1-IV/4/99vom 10.05.1999
Wortlaut laut Findok
Es ist wohl richtig, daß Artikel
25 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom
31.5.1996 die österreichische Finanzverwaltung verpflichtet,
nichtentrichtete US-Steuern zwangsweise zugunsten der US-Steuerverwaltung
einzubringen. Allerdings ist diese Vollstreckungsamtshilfe nur in einem sehr eng
begrenztem Rahmen vereinbart worden; nämlich nur insoweit, als zu Unrecht
Vorteile des erstmals am 1.4.1998 wirksam gewordenen Doppelbesteuerungsabkommens
in Anspruch genommen worden sind. Fallen daher nachträglich US-Steuern
deshalb an, weil in der Vergangenheit ein US-Investitionsmodell in steuerlicher
Hinsicht von Parteienseite anders beurteilt wurde als dies nunmehr durch das
amerikanische Internal Revenue Service geschieht, dann werden solche US-Steuern
nicht im Amtshilfeweg von der österreichischen Finanzverwaltung
eingebracht.
10. Mai
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 25 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- M 482/1-IV/4/99
- Stammnummer
- 7389
- Gültig
- 10.05.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF