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Findok · Richtlinien

ZK-1770

9. Anhänge

überholte Fassung (bis 15.09.2020)RichtlinieBMF-010313/0238-IV/6/2017gilt ab 28.12.2016

Inhaltsverzeichnis der ZK-1770

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 28.12.2016 bis 15.09.2020.

Wortlaut laut Findok

9. Anhänge 9.0. Antrag auf Bewilligung von Vereinfachungen bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems für "Zollentscheidungen" Bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Systems für "Zollentscheidungen" gemäß dem Anhang zum UZK-AP (siehe Abschnitt 0.2.5.1.) ist der Antrag auf Bewilligung von Vereinfachungen schriftlich einzubringen und steht in der Formulardatenbank des BMF als Ausfüllversion im PDF-Format zur Verfügung. Der Antragssatz besteht aus dem Basisantrag, für den der Vordruck Za297 zu verwenden ist, sowie aus einem Zusatzblatt. Je nachdem, ob der Antrag für die Einfuhr bzw. Ausfuhr gestellt werden soll, ist das Zusatzblatt-Einfuhr (Vordruck Za297-EIN) bzw. das Zusatzblatt-Ausfuhr (Vordruck Za297-AUS) zu verwenden. Das bedeutet, dass die Zusatzblätter für die Einfuhr und die Ausfuhr niemals gemeinsam in einem Antragssatz verwendet werden dürfen. Hinweis: Sollen mehrere Vereinfachungen beantragt werden, so ist für jede Vereinfachung ein gesonderter Antragssatz zu verwenden. 9.0.1. Erläuterungen zum Basisantrag Feld 1. Antragsteller Anzugeben sind vollständiger Name und Adresse des Antragstellers. Feld "Betroffene Unternehmen, wenn andere als Antragsteller" Anzugeben sind vollständiger Name und Adresse des Vertreters des Antragstellers. Feld "Raum für zollamtliche Zwecke" Dieses Feld ist im Antrag nicht auszufüllen. Feld 1.a. Kennnummer des Unternehmens Anzugeben ist die EORI-Nummer des Antragstellers. Feld 1.b. Referenznummer Anzugeben ist eine interne Referenznummer, mit der in der Bewilligung auf diesen Antrag Bezug genommen werden kann. Feld 1.c. Kontaktstelle Anzugeben sind Name sowie dienstliche Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson an, welche Auskünfte zum Antrag erteilen kann. Feld 1.d. Abgabe von Anmeldungen Anzugeben ist durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes die Art der bei der Anmeldung wahrgenommenen Vertretung, wobei Mehrfachnennungen möglich sind, wenn der Antrag zB durch einen Spediteur eingebracht wird, der Zollanmeldungen sowohl als direkter als auch als indirekter Vertreter im Rahmen der beantragten Vereinfachung abzugeben beabsichtigt. Feld 2. Vereinfachungen In diesem Feld ist durch Ankreuzen der jeweiligen Spalte anzugeben, welche Form der Vereinfachung beantragt wird, wobei nur jeweils eine Spalte angekreuzt werden darf. Zusätzlich ist durch Ankreuzen des jeweiligen Kästchens "Einfuhr" oder "Ausfuhr" anzugeben, ob das Anschreibeverfahren für die Einfuhr oder die Ausfuhr beantragt wird. Im Antrag darf nur eines der beiden Kästchen angekreuzt werden. Abhängig davon ist auch die Verwendung des betreffenden Zusatzblatts entweder für die Einfuhr oder die Ausfuhr. Schließlich sind noch die im Rahmen des Anschreibeverfahrens beabsichtigten Verfahren auszuwählen, wobei in diesem Fall auch mehrere Verfahren ausgewählt werden können. Feld 3. Art der Bewilligung Anzugeben ist der entsprechende Code: 1 - erstmaliger Antrag auf Bewilligung; 2 - Antrag auf Änderung oder Erneuerung der Bewilligung; in diesem Fall ist auch die Nummer der betreffenden Bewilligung, auf welche sich dieser Antrag bezieht, anzugeben. Feld 4.a. Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) Anzugeben ist, ob es sich beim Antragsteller um einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten handelt oder nicht. Wenn "JA", dann ist zusätzlich auch die Bewilligungsnummer anzugeben. Feld 4.b. Bewilligung(en) für Zollverfahren, für die vereinfachte Verfahren genutzt werden sollen Soll die Vereinfachung auch für die Anmeldung von Waren zu Zollverfahren genutzt werden, für die eine Bewilligung erforderlich ist, so ist die Art der Bewilligung, die Bewilligungsnummer und - im Falle von zeitlich befristeten Bewilligungen - das Ende der Geltungsdauer der Bewilligung anzugeben. Wurde die betreffende Bewilligung gerade erst beantragt, so ist in der Spalte Referenznummer das Wort "Antrag" und in der Spalte Ende der Geltungsdauer das Antragsdatum einzutragen. Feld 5. Hauptbuchhaltung Hierbei handelt es sich um die Geschäfts-, Steuer- oder sonstige Buchhaltung, welche die Aufzeichnungen und Unterlagen umfasst, anhand deren die Zollbehörde die Erfüllung der für die Erlangung der Bewilligung für Vereinfachungen notwendigen Voraussetzungen und Kriterien prüfen und überwachen kann. Feld 5.a. - Angabe der vollständigen Bezeichnung und Anschrift des Ortes, an dem sich die Hauptbuchhaltung befindet Feld 5.b. - Anzugeben ist, wie und mit welchem System bzw. mit welcher Software die Buchhaltung geführt wird. Feld 6. Zusatzblätter Anzugeben ist durch Ankreuzen, das dem Antrag jeweils beigefügte Zusatzblatt. 9.0.2. Erläuterungen zum Zusatzblatt Feld 7. Für das Verfahren relevante Aufzeichnungen Diese Aufzeichnungen umfassen neben den elektronischen Informationen im System des Antragstellers auch sämtliche zu den jeweiligen Transaktionen zugehörigen Dokumente und Unterlagen, die für eine eindeutige Zuordnung zu den einzelnen Vorgängen entsprechend zu kennzeichnen sind. Feld 7.a. - Anzugeben ist die vollständige Anschrift des Ortes, an dem die zollrelevanten Aufzeichnungen geführt werden. Feld 7.b. - Anzugeben ist, wie und mit welchem System bzw. mit welcher Software diese Aufzeichnungen geführt werden. Feld 7.c. - Gegebenenfalls sind weitere relevante Informationen zu den Aufzeichnungen anzugeben; zB Form der Aufbewahrung bzw. Archivierung bei schriftlichen Aufzeichnungen und Unterlagen Feld 8. Art der Waren Feld 8.a. - Anzugeben ist, sofern zutreffend, der maßgebliche KN Code (4-stellig) oder zumindest das KN Kapitel und die Warenbezeichnung. Felder 8.b.-e. - Anzugeben sind die geschätzte Anzahl sowie die durchschnittlichen Beträge, Mengen und Transaktionen auf Monatsbasis. Feld 9. Bewilligter Warenort/Zollstelle Anzugeben sind in Spalte 9.a. - die genaue Bezeichnung, die vollständige Anschrift und die Kontaktinformationen zum bewilligten Warenort Spalte 9.b. - die genaue Bezeichnung (einschließlich der Zollstellen-Nummer), die vollständige Anschrift und die Kontaktinformationen der für den jeweils in Spalte 9.a. angeführten Warenort zuständigen Zollstelle bzw. der Zollstelle, bei der die Gestellung der Waren erfolgt. Hinweis: Für die in Spalte 9.a. angeführten Warenorte ist auch eine gesonderte Bewilligung zur Gestellung und Abfertigung an zugelassenen Warenorten erforderlich; der diesbezüglich erforderliche Antrag steht in der Formulardatenbank des BMF als Vordruck Za289 (Ausfüllversion im PDF-Format) zur Verfügung. Feld 10. Zollstelle(n) für die Überführung der Waren in ein Zollverfahren Anzugeben sind im Falle der vereinfachten Zollanmeldung (ausgenommen bei zentraler Zollabwicklung) die genaue Bezeichnung (einschließlich der Zollstellen-Nummer), die vollständige Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der Zollstellen, bei denen die Zollanmeldungen abgegeben und die Waren in ein Zollverfahren übergeführt werden. Feld 11. Überwachungszollstelle Dieses Feld ist für die vollständige Bezeichnung, die Zollstellen-Nummer, die Anschrift und die sonstigen Kontaktinformationen der Überwachungsstelle vorgesehen. Dieses Feld ist bei Antragstellung in Österreich leer zu belassen. Feld 12. Art der vereinfachten Anmeldung Durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes ist die Art der vereinfachten Anmeldung anzugeben; bei Verwendung von Handelspapieren oder sonstigen Verwaltungspapieren ist zusätzlich anzugeben, um welches Papier es sich genau handelt. Die Abgabe einer vereinfachten Anmeldung in Österreich ist ausschließlich in elektronischer Form zulässig. Feld 13. Zusätzliche Angaben/Auflagen Gegebenenfalls sind alle zusätzlichen Informationen und Bedingungen einzutragen, die für die betreffende Vereinfachung wichtig sein könnten, wie beispielsweise im Fall des Antrags auf Bewilligung der Anschreibung in den Aufzeichnungen des Anmelders der Antrag auf Befreiung von der Gestellungspflicht gemäß Artikel 182 Abs. 3 UZK; das für die Abgabenentrichtung und im Rahmen einer Zahlungsaufschubbewilligung zugewiesene Abgabenkonto-Nr. bzw. die Beantragung einer Bewilligung eines Zahlungsaufschubes für die Abgabenentrichtung; Angaben zur Zollwertermittlung über das Vorliegen eines Bescheides gemäß Artikel 71 UZK-DA oder einer Einzelmitteilung (zusätzlich jeweils Angabe des betreffenden e-zoll Ordnungsbegriffs "e-ZOB"); die im Zusammenhang mit dem vereinfachten Verfahren verantwortlichen Personen für die ordnungsgemäße Abwicklung und die Abgabe von Mitteilungen und Anmeldungen; die Übernahme und Überprüfung der Waren bzw. für die Verladung von Warensendungen und die Nämlichkeitssicherung verantwortlichen Personen; zusätzlich ist für jede der betreffenden Personen ein Stammdatenblatt für Kontaktpersonen im Zollverfahren (Formulardatenbank des BMF - Vordruck Za284 als Ausfüllversion im PDF-Format) zu verwenden; bei Beantragung der Bewilligung für die zentrale Zollabwicklung die Zustimmung der Statistikbehörden der beteiligten Mitgliedstaaten oder zumindest der Antrag auf Zustimmung (Beilage zum Antrag); im Falle einer beantragten Änderung einer bestehenden Bewilligung (Angabe von Code ,2' im Punkt 3 des Antrags) ist/sind der/die betreffende(n) Punkt(e) der Bewilligung anzugeben, der/die geändert werden sollen, oder auf die entsprechende Beilage zu verweisen; allfällige sonstige Angaben, die für die beantragte Vereinfachung von Bedeutung sein können. Feld 14. Ort und Datum, Unterschrift und Name Mit der Beantragung der Bewilligung für Vereinfachungen erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass alle Informationen mit den Zollbehörden der anderen beteiligten Mitgliedstaaten und mit der Kommission ausgetauscht werden können.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0238-IV/6/2017
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0114-IV/6/2016
Stammnummer
72643
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 6)
Gültig
28.12.2016 bis 15.09.2020
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF