RIS AI

Findok · Richtlinien

ZK-2260

2.21. Bescheinigung über die Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung

geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0075-III/10/2018gilt ab 27.01.2017

Inhaltsverzeichnis der ZK-2260

Wortlaut laut Findok

2.21. Bescheinigung über die Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung | 1.Bescheinigung Nummer *) | 2.Es wird bescheinigt, dass der (die) nachstehend bezeichnete(n) Behälter zum Warentransport unter Zollverschluss zugelassen worden ist (sind) | 3.Art der (des) Behälter(s) | 4.Laufende Fabrikationsnummer(n) des (der) Behälter(s) | 5.Eigengewicht | 6.Abmessung außen in Zentimetern | 7.Wesentliche ............................... (Ort), am........................... (Datum) ................... von ....................................................................................................................... (Unterschrift und Stempel der ausstellenden Organisation oder Dienststelle) *) Hier sind die Buchstaben und Ziffern einzusetzen, die auf der Zulassungstafel anzubringen sind (siehe Anlage 7 Teil II Abs. 5 lit. b des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR). WICHTIGER HINWEIS Entspricht ein Behälter nicht mehr den für seine Zulassung vorgeschriebenen technischen Bedingungen, so muss er, bevor er zum Warentransport unter Zollverschluss verwendet werden kann, wieder in den Zustand versetzt werden, der für eine Zulassung maßgebend war, damit er den technischen Bedingungen wieder entspricht. Werden wesentliche Merkmale des Behälters geändert, so erlischt seine Zulassung; er muss, bevor er zum Warentransport unter Zollverschluss verwendet werden kann, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. 2.22. Antrag auf Neuausstellung/Verlängerung eines Verschlussanerkenntnisses GZ: | An das Zollamt | Antragsteller: | Bei Verlängerung: Nummer des Verschlussanerkenntnisses und ausstellendes Zollamt | Straßenfahrzeug: Einzelzulassung nach der Bauart LKW, Auflieger, Anhänger, Transporter, Sonstiges, Amtliches Kennzeichen | Hersteller des Fahrgestells | Fahrgestellnummer | Hersteller des Aufbaus | Nummer | Art des Aufbaus Aufbau mit Schutzdecke, Thermoaufbau, Koffer, Tank, Silo, Sonstige | Spätere Stufe als der der Herstellung Auf der Herstellungsstufe Container, Wechselbehälter, Abnehmbarer Tank, Sonstiger Aufbau mit Schutzdecke teilweise offen (open Top) zusammenklappbar oder zerlegbar | Fabrikationsnummer Eigengewicht Erkennungszeichen | Angaben zum Laderaum/Behälter Kasten, Zylinder, Kugel, sonstige Abmessungen des Laderaumes Länge, Breite, Höhe, Durchmesser Außen Innen bei Tank und Silo Inhalt in Liter Kammeranzahl | Merkmale des Laderaumes/Behälters (verwendete Materialien usw.) | Anlagen Lichtbilder ............ / Zeichnungen .............. / sonstige .......... | Sind alle zur Aufnahme von Waren geeigneten Räume für die Zollkontrolle leicht zugänglich? ja/nein Hat das Fahrzeug im Bereich des Laderaums einen geheimen oder schwer zu entdeckenden Raum der zur Unterbringung von Waren geeignet ist? ja/nein Ist es möglich aus dem verschlossenen Teil des Fahrzeuges / Behälters Waren zu entnehmen oder in ihn hineinzubringen ohne sichtbare Spuren des Aufbrechens zu hinterlassen oder den Zollverschluss zu verletzen? ja/nein | Anzahl der Zollverschlüsse / Bezeichnung der Stelle am Fahrzeug / Behälter an der sie anzubringen sind. | Ort, Datum, Unterschrift Verhandlungsniederschrift über die Prüfung des vor bezeichneten Fahrzeuges: Auf Grund des vorliegenden Antrages wurde heute im Beisein der Firma oder eines Vertreters der Antrag stellenden Firma und des unterfertigten Zollorgans das gegenständliche Beförderungsmittel hinsichtlich der Verschlusssicherheit überprüft (zur Grundlage diente das TIR-Übereinkommen 1978 - Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR - mit seinen Anlagen) und dabei festgestellt: Die Verschlusssicherheit im Sinne der für die Zulassung zum Internationalen Warentransport unter Zollverschluss vorgesehenen Bedingungen ist/ist nicht gegeben. | Folgende Mängel wurden festgestellt: | Es wird gebeten die festgestellten Mängel zu beheben und das Fahrzeug unter Vorlage dieser Niederschrift bis zum ..................... (Datum) wieder zur Prüfung vorzuführen. | Es sind ..................... Zollverschlüsse anzulegen, die Lage ist in den Beilagen zum Verschlussanerkenntnis gekennzeichnet. | Es wird für das Fahrzeug das Verschlussanerkenntnis mit der Nummer ......................... gültig bis zum ............... ausgestellt. | Das Verschlussanerkenntnis mit der Nummer .........................ausgestellt vom Zollamt ........................ am ................... | wird bis einschließlich .............................. verlängert. Eine Wiedervorführung zur Verlängerung ist nötig. | Ort ............................................................................... Datum .............................. (Unterschrift und Stempel des ausstellenden Zollamtes)  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010313/0075-III/10/2018
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0750-IV/6/2016
Stammnummer
72338
Enthalten in Fassung
1, 2, 3 (geltend: 3)
Gültig
27.01.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF