Findok · Richtlinien
ZK-2260
2.21. Bescheinigung über die Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0075-III/10/2018gilt ab 27.01.2017
Inhaltsverzeichnis der ZK-2260
Wortlaut laut Findok
2.21. Bescheinigung über die Zulassung auf einer späteren Stufe als der Herstellung
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1.Bescheinigung Nummer *)
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2.Es wird bescheinigt, dass der (die) nachstehend bezeichnete(n) Behälter zum Warentransport unter Zollverschluss zugelassen worden ist (sind)
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3.Art der (des) Behälter(s)
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4.Laufende Fabrikationsnummer(n) des (der) Behälter(s)
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5.Eigengewicht
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6.Abmessung außen in Zentimetern
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7.Wesentliche ............................... (Ort), am........................... (Datum) ...................
von .......................................................................................................................
(Unterschrift und Stempel der ausstellenden Organisation oder Dienststelle)
*) Hier sind die Buchstaben und Ziffern einzusetzen, die auf der Zulassungstafel anzubringen sind (siehe Anlage 7 Teil II Abs. 5 lit. b des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR).
WICHTIGER HINWEIS
Entspricht ein Behälter nicht mehr den für seine Zulassung vorgeschriebenen technischen Bedingungen, so muss er, bevor er zum Warentransport unter Zollverschluss verwendet werden kann, wieder in den Zustand versetzt werden, der für eine Zulassung maßgebend war, damit er den technischen Bedingungen wieder entspricht.
Werden wesentliche Merkmale des Behälters geändert, so erlischt seine Zulassung; er muss, bevor er zum Warentransport unter Zollverschluss verwendet werden kann, von der zuständigen Behörde zugelassen werden.
2.22. Antrag auf Neuausstellung/Verlängerung eines Verschlussanerkenntnisses GZ:
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An das Zollamt
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Antragsteller:
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Bei Verlängerung: Nummer des Verschlussanerkenntnisses und ausstellendes Zollamt
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Straßenfahrzeug: Einzelzulassung nach der Bauart
LKW, Auflieger, Anhänger, Transporter, Sonstiges, Amtliches Kennzeichen
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Hersteller des Fahrgestells
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Fahrgestellnummer
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Hersteller des Aufbaus
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Nummer
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Art des Aufbaus
Aufbau mit Schutzdecke, Thermoaufbau, Koffer, Tank, Silo, Sonstige
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Spätere Stufe als der der Herstellung
Auf der Herstellungsstufe
Container, Wechselbehälter, Abnehmbarer Tank, Sonstiger
Aufbau mit Schutzdecke teilweise offen (open Top) zusammenklappbar oder zerlegbar
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Fabrikationsnummer
Eigengewicht
Erkennungszeichen
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Angaben zum Laderaum/Behälter
Kasten, Zylinder, Kugel, sonstige
Abmessungen des Laderaumes
Länge, Breite, Höhe, Durchmesser
Außen
Innen
bei Tank und Silo Inhalt in Liter Kammeranzahl
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Merkmale des Laderaumes/Behälters (verwendete Materialien usw.)
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Anlagen
Lichtbilder ............ / Zeichnungen .............. / sonstige ..........
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Sind alle zur Aufnahme von Waren geeigneten Räume für die Zollkontrolle leicht zugänglich?
ja/nein
Hat das Fahrzeug im Bereich des Laderaums einen geheimen oder schwer zu entdeckenden Raum der zur Unterbringung von Waren geeignet ist?
ja/nein
Ist es möglich aus dem verschlossenen Teil des Fahrzeuges / Behälters Waren zu entnehmen oder in ihn hineinzubringen ohne sichtbare Spuren des Aufbrechens zu hinterlassen oder den Zollverschluss zu verletzen?
ja/nein
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Anzahl der Zollverschlüsse / Bezeichnung der Stelle am Fahrzeug / Behälter an der sie anzubringen sind.
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Ort, Datum, Unterschrift
Verhandlungsniederschrift über die Prüfung des vor bezeichneten Fahrzeuges:
Auf Grund des vorliegenden Antrages wurde heute im Beisein der Firma oder eines Vertreters der Antrag stellenden Firma und des unterfertigten Zollorgans das gegenständliche Beförderungsmittel hinsichtlich der Verschlusssicherheit überprüft (zur Grundlage diente das TIR-Übereinkommen 1978 - Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR - mit seinen Anlagen) und dabei festgestellt:
Die Verschlusssicherheit im Sinne der für die Zulassung zum Internationalen Warentransport unter Zollverschluss vorgesehenen Bedingungen ist/ist nicht gegeben.
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Folgende Mängel wurden festgestellt:
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Es wird gebeten die festgestellten Mängel zu beheben und das Fahrzeug unter Vorlage dieser Niederschrift bis zum ..................... (Datum) wieder zur Prüfung vorzuführen.
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Es sind ..................... Zollverschlüsse anzulegen, die Lage ist in den Beilagen zum Verschlussanerkenntnis gekennzeichnet.
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Es wird für das Fahrzeug das Verschlussanerkenntnis mit der Nummer ......................... gültig bis zum ............... ausgestellt.
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Das Verschlussanerkenntnis mit der Nummer .........................ausgestellt vom Zollamt ........................ am ...................
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wird bis einschließlich .............................. verlängert.
Eine Wiedervorführung zur Verlängerung ist nötig.
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Ort ............................................................................... Datum ..............................
(Unterschrift und Stempel des ausstellenden Zollamtes)
Normen und Schlagworte
- Anlage 7 Teil II Abs. 5 lit. b TIR-Abkommen (1978) - Warentransport mit Carnets, BGBl. Nr. 112/1978
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0075-III/10/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0750-IV/6/2016
- Stammnummer
- 72338
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 27.01.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF