Findok · Richtlinien
ZK-2260
2.17. Code-System für die Meldung von Mängeln in der Zulassungsbescheinigung (Verschlussanerkenntnis)
geltende FassungRichtlinieBMF-010313/0075-III/10/2018gilt ab 27.01.2017
Inhaltsverzeichnis der ZK-2260
Wortlaut laut Findok
2.17. Code-System für die Meldung von Mängeln in der Zulassungsbescheinigung (Verschlussanerkenntnis)
Das einheitliche System besteht aus einem vierstelligen Zifferncode.
Der Code unterscheidet im Frachtraum sechs verschiedene Bereiche: Linke Seite, rechte Seite, Boden, Dach, Stirnwand, Rückwand. Darüber hinaus wird der Frachtraum in Längsrichtung (Fahrtrichtung) in drei gesonderte Abschnitte eingeteilt: Vorne, Mitte, hinten. Stirn- und Rückwand werden nicht weiter unterteilt, da die zu untersuchenden Bereiche recht klein sind.
A. Erste Ziffer
Die erste Ziffer gibt den betreffenden Teil des Frachtraums an:
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1xxx
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Linke Seite (von der Fahrzeugrückseite aus)
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2xxx
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Rechte Seite (von der Fahrzeugrückseite aus)
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3xxx
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Dach
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4xxx
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Boden
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5xxx
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Stirnwand
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6xxx
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Rückwand
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7xxx
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Mangel betrifft den gesamten Frachtraum
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8xxx
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Mangel bezieht sich auf TIR-Zollseil
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9xxx
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Probleme mit der Zulassungsbescheinigung
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0xxx
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Sonstige, nicht genannte Probleme
[Grafik]
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1xxx =
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2xxx=
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3xxx=
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4xxx=
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5xxx
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6xxx =
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linke Seite
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rechte Seite
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Dach
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Boden
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Stirnwand
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Rückwand
B. Zweite Ziffer
Die zweite Ziffer gibt den betreffenden Abschnitt in Längsrichtung an:
x0xxNicht zutreffend (zB Probleme mit der Zulassungsbescheinigung)
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x1xx
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Vorne (zB 11xx = linke Seite, vorne)
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x2xx
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Mitte
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x3xx
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Hinten
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x4xx
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Die gesamte Fläche ist betroffen
[Grafik]
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Vorne
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Mitte
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Hinten
C. Letzte zwei Ziffern
Die letzten beiden Ziffern stehen für den eigentlichen Mangel. Die folgenden Mängel werden in der Praxis am häufigsten angetroffen:
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1.
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Probleme mit dem Boden
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11
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Boden ist nicht von innen befestigt
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12
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Boden ist nicht durch selbstschneidende Schrauben oder Nieten gesichert
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13
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Lücke zwischen Bodenplatten
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19
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Sonstiges Problem
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2.
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Probleme mit Türen und anderen Verschließungssystemen (zB Absperrhähne, Mannlochdeckel, Flansche)
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21
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Scharnier unzureichend oder nicht sicher befestigt
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22
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Sperrvorrichtung unzureichend oder nicht sicher
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23
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Vorrichtung, an der Zollverschlüsse angebracht werden können, ist nicht gesichert oder so konstruiert, dass sich die Tür ohne Verletzung des Zollverschlusses öffnen lässt
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24
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Durch Delle/Knick entsteht eine Öffnung
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25
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Scharniere beschädigt/zerbrochen/ausgerissen
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26
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Türen oder andere Verschließungssysteme passen nicht
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29
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Sonstiges Problem
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3.
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Probleme bei Fahrzeugen mit Kofferaufbau, Tanklastwagen usw. (Metall)
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31
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Verbindungsteile sind weder mit selbstschneidenden Schrauben oder Nieten ausgeführt noch verschweißt
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32
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Verbindungsteile sind zerbrochen
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33
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Durch Delle/Knick in der Hülle entsteht eine Öffnung
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34
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Loch
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39
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Sonstiges Problem
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4.
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Probleme bei Frachträumen mit Planen
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41
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Metall-/Sicherungsring/Öse fehlt oder defekt
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42
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Falsches Ösenmodell
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43
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Unsachgemäße Reparatur (Nähte zu knapp, Reparatur mit ungeeignetem Material usw.)
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44
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Plane überlappt nicht ausreichend
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45
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Riss/Loch in der Plane
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46
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Plane aus ungeeignetem Material
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49
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Sonstiges Problem
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5.
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Probleme bei Fahrzeugen mit Schiebeplanen
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51
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Durch Verformungen der Metallspriegel der Schiebeplanen können Öffnungen entstehen
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52
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Unsachgemäße Reparatur der Schiebeplanen (Nähte zu knapp, Reparatur mit ungeeignetem Material usw.)
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53
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Schiebeplanen aus ungeeignetem Material
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54
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Riss/Loch in Schiebeplanen
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55
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Horizontale Öffnung zwischen Schiebeplanen und fixen Teilen ist größer als 10 mm
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59
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Sonstiges Problem
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6.
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Probleme mit dem Schiebedach (Reserviert für künftige Verwendung)
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7.
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Probleme mit Zurrmitteln, Planenverschlusssystem und Befestigungsmitteln
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71
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Ungeeignete Zurrmittel
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72
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Ungeeignete Befestigungsmittel
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73
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Ungeeignetes Planenverschlusssystem
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74
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Zurrmittel, Planenverschlusssystem und Befestigungsmittel nicht ausreichend mit TIR-Zollseil gesichert
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75
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Riemen fehlt, zu locker, defekt oder aus ungeeignetem Material
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76
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Sonstiges Problem
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8.
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Probleme mit Befestigungsseil (TIR-Zollseil)
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81
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(Gesamtes) Befestigungsseil defekt
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82
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Endstück des Befestigungsseils defekt
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83
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Befestigungsseil aus ungeeignetem Material (dehnbar)
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84
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Befestigungsseil zu lang
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85
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Befestigungsseil besteht aus zwei (oder mehr) Stücken
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89
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Sonstiges Problem
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9.
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Probleme mit der Zulassungsbescheinigung
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91
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Zulassungsbescheinigung unbrauchbar (dh. zerrissen oder Text/Aufdruck nicht lesbar usw.)
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92
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Zulassungsbescheinigung ist abgelaufen
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93
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Fahrzeug kann nicht anhand der Zulassungsbescheinigung identifiziert werden (dh. Fotos, Nummernschild oder Fahrgestellnummer stimmen nicht mit dem gestellten Fahrzeug überein)
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99
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Sonstiges Problem
[Grafik]
Entspricht ein Behälter nicht mehr den Bestimmungen seiner Zulassung gemäß Anlage 7 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR, so darf er zur Warenbeförderung unter Raumverschluss erst wieder nach bestimmungsgemäßer Instandsetzung verwendet werden.
Sonderregelung für Schiebeplanenfahrzeuge
Für Schiebeplanenfahrzeuge, die nicht den technischen Bestimmungen der Anlage 2 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (Straßenfahrzeuge), oder der Anlage 7 des Zollabkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (Behälter) entsprechen, darf kein Verschlussanerkenntnis/Zulassungsbescheinigung ausgestellt werden.
Wurden für Fahrzeuge/Behälter mit Schiebeplanen, die nicht den genannten Bestimmungen entsprechen, Verschlussanerkenntnisse/Zulassungsbescheinigungen erteilt, so sind diese bei der nächsten Verlängerung derselben einzuziehen. Nur wenn eine Umrüstung der Fahrzeuge auf die geltenden technischen Bedingungen erfolgt ist, wird ein neues Verschlussanerkenntnis/Zulassungsbescheinigung erteilt.
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Normen und Schlagworte
- Anlage 2 TIR-Abkommen (1978) - Warentransport mit Carnets, BGBl. Nr. 112/1978
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010313/0075-III/10/2018
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0750-IV/6/2016
- Stammnummer
- 72338
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3 (geltend: 3)
- Gültig
- 27.01.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF