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Findok · Richtlinien

UZK-TDA

Anlage B4 Muster - Einheitspapier - Ergänzungsvordruck als Ausdruck bei EDV-gestützter Bearbeitung der Anmeldungen in Form von zwei aufeinanderfolgenden Sätzen zu je vier Exemplaren

geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA

Wortlaut laut Findok

Anlage B4 Muster - Einheitspapier - Ergänzungsvordruck als Ausdruck bei EDV-gestützter Bearbeitung der Anmeldungen in Form von zwei aufeinanderfolgenden Sätzen zu je vier Exemplaren [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   [Grafik]   Die technischen Vorgaben zu den Vordrucken und zwar insbesondere in Bezug auf Format und Farbe sind in Anlage C1 Titel 1 Abschnitt A enthalten.

Dieses Dokument enthält 8 Grafiken, die hier noch nicht angezeigt werden — siehe Original.

Normen und Schlagworte

Zollkodex

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.067.057
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0170-IV/6/2016
Stammnummer
71649
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF