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Findok · Richtlinien

UZK-TDA

Anlage F2 Liste der Warenpositionen Versand (LdWPVS)

geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA

Wortlaut laut Findok

Anlage F2 Liste der Warenpositionen Versand (LdWPVS) Kapitel I Muster der Liste der Warenpositionen Versand [Grafik]   Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen Versand und den erforderlichen Angaben (Daten) Wird mehr als eine Warenposition befördert, ist Blatt A der Liste der Warenpositionen Versand stets vom Computersystem auszudrucken und dem Exemplar des Versandbegleitdokuments beizufügen. Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Die Angaben sind wie folgt auszudrucken: 1.Im Identifikationsfeld (oben links): a)Liste der Warenpositionen b)laufende Nummer des jeweiligen Blattes und Zahl der Blätter insgesamt (einschließlich Versandbegleitdokument) 2.AbgZSt - Bezeichnung der Abgangszollstelle 3.Datum - Datum der Annahme der Versandanmeldung 4.MRN - Versandbezugsnummer gemäß Anlage F1 5.Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken: a)Positionsnummer - laufende Nummer der jeweiligen Ware b)Verfahren - dieses Feld ist nicht zu verwenden, wenn alle Waren der Anmeldung denselben Status haben c)bei gemischten Sendungen ist der tatsächliche Status T1, T2 oder T2F anzugeben

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Normen und Schlagworte

Zollkodex

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.067.057
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0170-IV/6/2016
Stammnummer
71649
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF