Findok · Richtlinien
UZK-TDA
Anlage F2 Liste der Warenpositionen Versand (LdWPVS)
geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA
Wortlaut laut Findok
Anlage F2 Liste der Warenpositionen Versand (LdWPVS)
Kapitel I Muster der Liste der Warenpositionen Versand
[Grafik]
Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen Versand und den erforderlichen Angaben (Daten)
Wird mehr als eine Warenposition befördert, ist Blatt A der Liste der Warenpositionen Versand stets vom Computersystem auszudrucken und dem Exemplar des Versandbegleitdokuments beizufügen.
Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar.
Die Angaben sind wie folgt auszudrucken:
1.Im Identifikationsfeld (oben links):
a)Liste der Warenpositionen
b)laufende Nummer des jeweiligen Blattes und Zahl der Blätter insgesamt (einschließlich Versandbegleitdokument)
2.AbgZSt - Bezeichnung der Abgangszollstelle
3.Datum - Datum der Annahme der Versandanmeldung
4.MRN - Versandbezugsnummer gemäß Anlage F1
5.Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken:
a)Positionsnummer - laufende Nummer der jeweiligen Ware
b)Verfahren - dieses Feld ist nicht zu verwenden, wenn alle Waren der Anmeldung denselben Status haben
c)bei gemischten Sendungen ist der tatsächliche Status T1, T2 oder T2F anzugeben
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Normen und Schlagworte
- Anhang 9 Anlage F2 UZK-TDA, DelVO 2016/341, ABl. Nr. L 69 vom 15.03.2016 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.067.057
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0170-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71649
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF