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Findok · Richtlinien

UZK-TDA

Anlage H1 Ausfuhrbegleitdokument (ABD)

geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA

Wortlaut laut Findok

Anlage H1 Ausfuhrbegleitdokument (ABD) Kapitel I Muster des Ausfuhrbegleitdokuments [Grafik]   Kapitel II Erläuterungen zum Ausfuhrbegleitdokument und den erforderlichen Angaben (Daten) Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform "BKP" (Betriebskontinuitätsplan) bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex angewendet wird. Die Daten im Ausfuhrbegleitdokument gelten für die gesamte Anmeldung und für eine Warenposition. Die Angaben im Ausfuhrbegleitdokument stützen sich auf Daten der Ausfuhranmeldung; diese Angaben werden erforderlichenfalls vom Anmelder/Vertreter geändert und/oder von der Ausfuhrzollstelle überprüft. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: 1.FELD MRN - Versandbezugsnummer Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird. Die Angabe erfolgt alphanumerisch mit 18 Zeichen nach folgendem Muster: | Feld | Inhalt | Feldtyp | Beispiele | 1 | Die letzten beiden Stellen des Jahres der förmlichen Annahme der Ausfuhranmeldung (JJ) | Numerisch 2 | 06 | 2 | Kennung des Ausfuhrlandes (Alpha-2-Code gemäß Feld 2 des Einheitspapiers in Anlage D1) | Alphabetisch 2 | RO | 3 | Einmalige Kennung für Ausfuhrvorgang pro Jahr und Land | Alphanumerisch 13 | 9876AB8890123 | 4 | Prüfziffer | Alphanumerisch 1 | 5 Felder 1 und 2 - siehe vorstehende Erläuterung In Feld 3 ist eine Kennung für den Ausfuhrvorgang anzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist von den nationalen Verwaltungen festzulegen, jedoch muss jedem in einem bestimmten Land innerhalb eines Jahres abgewickelten Ausfuhrvorgang eine einmalige Nummer zugewiesen werden. Nationale Verwaltungen, die wünschen, dass die MRN auch die Kennnummer der zuständigen Behörde umfasst, können die ersten sechs Zeichen für die nationale Nummer der zuständigen Behörde verwenden. In Feld 4 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die vollständige MRN dient. Damit können Fehler bei der Erfassung der vollständigen MRN aufgedeckt werden. Die MRN wird außerdem als Strichcode nach dem Muster "Code 128", Schriftzeichensatz "B" aufgedruckt. 2.FELD ANM. SICH. (S00) Anzugeben ist Code S, wenn das Ausfuhrbegleitdokument auch sicherheitsrelevante Angaben enthält. Enthält es keine sicherheitsrelevanten Angaben, bleibt das Feld frei. 3.FELD ZOLLSTELLE Kennnummer der Ausfuhrzollstelle 4.FELD BEZUGSNUMMER (7) LRN und/oder LCR angeben LRN - lokale Referenznummer gemäß Anlage C2 UCR - Kennnummer der Sendung (Unique Consignment Reference Number) gemäß Anlage C1 Titel II Feld 7. 5.FELD BES. UMST. (S32) Kennnummer für besondere Umstände angeben 6.DIE ANGABEN IN DEN EINZELNEN FELDERN AUF EBENE DER WARENPOSITIONEN SIND WIE FOLGT AUFZUDRUCKEN: a)Feld Pos.Nr. (32) - laufende Nummer der jeweiligen Ware b)Feld UNDG (44/4) - UN-Gefahrgutnummer Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Ausfuhrbegleitdokuments sowie Zusätze oder Streichungen nicht zulässig.

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Normen und Schlagworte

Zollkodex

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.067.057
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0170-IV/6/2016
Stammnummer
71649
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF