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UZK-TDA
Anlage I2 Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit - Liste der Warenpositionen (EPASLdWP)
geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA
Wortlaut laut Findok
Anlage I2 Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit - Liste der Warenpositionen (EPASLdWP)
Kapitel I Muster Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit - Liste der Warenpositionen
[Grafik]
Kapitel II Erläuterungen zum Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit - Liste der Warenpositionen und den erforderlichen Angaben (Daten)
Die Liste der Warenpositionen des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten.
Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar.
Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind:
1.Feld MRN - Versandbezugsnummer gemäß Anlage I1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken.
2.Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken
Feld Positions-Nr. (32) - laufende Nummer der jeweiligen Ware
Feld vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen (44/1): Dieses Feld enthält gegebenenfalls auch die Nummer des Beförderungspapiers
Feld UNDG (44/4) - UN-Gefahrgutnummer
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Normen und Schlagworte
- Anhang 9 Anlage I2 UZK-TDA, DelVO 2016/341, ABl. Nr. L 69 vom 15.03.2016 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.067.057
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0170-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71649
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF