RIS AI

Findok · Richtlinien

UZK-TDA

Anlage I2 Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit - Liste der Warenpositionen (EPASLdWP)

geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA

Wortlaut laut Findok

Anlage I2 Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit - Liste der Warenpositionen (EPASLdWP) Kapitel I Muster Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit - Liste der Warenpositionen [Grafik]   Kapitel II Erläuterungen zum Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit - Liste der Warenpositionen und den erforderlichen Angaben (Daten) Die Liste der Warenpositionen des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: 1.Feld MRN - Versandbezugsnummer gemäß Anlage I1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken. 2.Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken Feld Positions-Nr. (32) - laufende Nummer der jeweiligen Ware Feld vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen (44/1): Dieses Feld enthält gegebenenfalls auch die Nummer des Beförderungspapiers Feld UNDG (44/4) - UN-Gefahrgutnummer

Dieses Dokument enthält 1 Grafik, die hier noch nicht angezeigt werden — siehe Original.

Normen und Schlagworte

Zollkodex

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.067.057
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0170-IV/6/2016
Stammnummer
71649
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF