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Findok · Richtlinien

UZK-TDA

Anlage H2 Liste der Warenpositionen - Ausfuhr (LdWPA)

geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA

Wortlaut laut Findok

Anlage H2 Liste der Warenpositionen - Ausfuhr (LdWPA) Kapitel I Muster der Liste der Warenpositionen - Ausfuhr [Grafik]   Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen - Ausfuhr und den erforderlichen Angaben (Daten) Die Liste der Warenpositionen - Ausfuhr enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen - Ausfuhr sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes: 1.Feld MRN - Versandbezugsnummer gemäß Anlage H1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken. 2.Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken: a)Feld Pos.Nr. (32) - laufende Nummer der jeweiligen Ware b)Feld UNDG (44/4) - UN-Gefahrgutnummer

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Normen und Schlagworte

Zollkodex

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.067.057
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0170-IV/6/2016
Stammnummer
71649
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF