Findok · Richtlinien
UZK-TDA
Anlage H2 Liste der Warenpositionen - Ausfuhr (LdWPA)
geltende FassungRichtlinie2024-0.067.057gilt ab 01.05.2016
Inhaltsverzeichnis der UZK-TDA
Wortlaut laut Findok
Anlage H2 Liste der Warenpositionen - Ausfuhr (LdWPA)
Kapitel I Muster der Liste der Warenpositionen - Ausfuhr
[Grafik]
Kapitel II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen - Ausfuhr und den erforderlichen Angaben (Daten)
Die Liste der Warenpositionen - Ausfuhr enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten.
Die Felder der Liste der Warenpositionen - Ausfuhr sind vertikal erweiterbar.
Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:
1.Feld MRN - Versandbezugsnummer gemäß Anlage H1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken.
2.Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken:
a)Feld Pos.Nr. (32) - laufende Nummer der jeweiligen Ware
b)Feld UNDG (44/4) - UN-Gefahrgutnummer
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Normen und Schlagworte
- Anhang 9 Anlage H2 UZK-TDA, DelVO 2016/341, ABl. Nr. L 69 vom 15.03.2016 S. 1
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2024-0.067.057
- GZ der Erstfassung
- BMF-010313/0170-IV/6/2016
- Stammnummer
- 71649
- Enthalten in Fassung
- 1, 2, 3, 4, 5, 6 (geltend: 6)
- Gültig
- 01.05.2016 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF