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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Titel XV Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle

überholte Fassung (bis 31.08.2024)Richtlinie2024-0.072.366gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 01.05.2016 bis 31.08.2024.

Wortlaut laut Findok

Titel XV Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle Kapitel 1 Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle Tabelle mit den Datenanforderungen | D.E. Lfd. Nr. | D.E. Bezeichnung | Status | XV/1. | Identifizierung der Förmlichkeiten und Kontrollen, die dem Wirtschaftsbeteiligten zu übertragen sind | A Der Status in der Tabelle mit den Datenanforderungen stimmt mit der Beschreibung in Titel I Kapitel 1 überein. Kapitel 2 Anmerkungen zu den spezifischen Datenanforderungen für den Antrag und die Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkontrolle Einleitung Die Beschreibungen und Anmerkungen in diesem Kapitel gelten für die Datenelemente, die in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Kapitel 1 aufgeführt sind. Datenanforderungen XV/1.Identifizierung der Förmlichkeiten und Kontrollen, die dem Wirtschaftsbeteiligten zu übertragen sind Angabe der Bedingungen, unter denen die Befolgung von Verboten und Einschränkungen gemäß dem D.E. 6/1 "Verbote und Einschränkungen" vom Bewilligungsinhaber kontrolliert werden kann.

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.072.366
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 (geltend: 8)
Gültig
01.05.2016 bis 31.08.2024
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF